15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Urteil07.04.2016

Arbeitsgericht Berlin untersagt Ver.di Arbeits­kampf­maßnahmen auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbHAmazon muss Betriebsgelände nicht für einen gegen das Unternehmen selbst gerichteten Arbeitskampf zur Verfügung stellen

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienst­leistungs­gewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ver.di will mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigt, Streikmaßnahmen u.a. auf dem - nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden - Parkplatz des Unternehmens durchzuführen, weil angesichts der örtlichen Verhältnisse und des Organi­sa­ti­o­nsgrads der Belegschaft nur so ein Streik effektiv geführt werden könne. Hiergegen wandte sich die Amazon Pforzheim GmbH mit einer Unter­las­sungsklage.

Arbeitsgericht gibt Klage statt

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage entsprochen. Die Amazon Pforzheim GmbH sei auch unter Berück­sich­tigung des Streikrechts der Gewerkschaft nicht gehalten, einen gegen sie selbst gerichteten Arbeitskampf zu unterstützen und müsse deshalb ihr Betriebsgelände - unabhängig von einer Einfriedung - nicht für Streikmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22441

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI