23.11.2024
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Arbeitsgericht Berlin Urteil19.06.2015

Streik des Pflegepersonals an der Charité zulässigArbeitsgericht Berlin lehnt Untersagung des Streiks an der Charité ab

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Charité, der Gewerkschaft ver.di den ab dem 22. Juni 2015 geplanten Streik des Pflegepersonals zu untersagen, zurückgewiesen.

Mit dem Streik soll ein Tarifvertrag erreicht werden, der eine bestimmte personelle Minde­st­ausstattung der Stationen mit Pflegepersonal vorsieht. Die Charité hat hiergegen vor allem geltend gemacht, mit dem Abschluss der noch geltenden Vergü­tung­s­ta­rif­verträge sei auch die Perso­nal­ausstattung geregelt worden; der Streik verstoße daher gegen die tarif­ver­tragliche Friedenspflicht und sei deshalb rechtswidrig. Dem ist das Arbeitsgericht nicht gefolgt.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

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