18.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 10636

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Entscheidung26.11.2010

Schaden­s­er­satz­for­derung gegen ver.di wegen Streikmaßnahme unbegründetUnternehmen hat Einfluss­mög­lichkeit auf Verhaltensweise des Verbandes in Tarif­aus­ein­an­der­setzung nicht verloren

Eine Schaden­s­er­satz­for­derung eines Unternehmens aus dem Bereich Druck und Medien gegenüber der Gewerkschaft ver.di wegen der Durchführung eines Warnstreiks wurde als unbegründet bezeichnet. Dies hat das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Das Unternehmen war unmittelbar vor Aufnahme von Tarif­ver­hand­lungen zwischen ver.di und dem Arbeit­ge­ber­verband Druck und Medien Hessen e. V. in letzterem von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung gewechselt.

Warnstreik konnte der Unterstützung des auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichteten Haupt­a­r­beits­kampfes dienen

Das Landes­a­r­beits­gericht hat zwar - anders als das Arbeitsgericht - einen Nachweis des Statuswechsels für die Frage der Tarifbindung für nicht erforderlich gehalten. Sodann hat es aber festgestellt, dass das Unternehmen nicht jede Einfluss­mög­lichkeit auf die Verhaltensweise des Verbandes in der Tarif­aus­ein­an­der­setzung verloren habe, so dass der durchgeführte Warnstreik der Unterstützung des auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichteten Haupt­a­r­beits­kampfes habe dienen können. Auch die Gesichtspunkte der Erfor­der­lichkeit und Propor­ti­o­nalität seien gewahrt gewesen. Selbst wenn aber Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Streiks hätten bestehen können, sei nicht von einem Verschulden der Organe der Beklagten auszugehen gewesen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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