23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Urteil08.05.2015

Schwangere hat nach wiederholter Kündigung Anspruch auf Schadensersatz wegen DiskriminierungDiskri­mi­nierungs­schutz für schwangere Frauen

Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeits­schutz­behörde kann einen Anspruch auf Geldent­schä­digung wegen Diskriminierung auslösen. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin und verurteilte den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Rechtsanwalt, hatte die bei ihm beschäftigte Klägerin bereits während der Probezeit gekündigt. Diese Kündigung hatte das Arbeitsgericht Berlin in einem vorangegangenen Kündi­gungs­schutz­ver­fahren nach § 9 MuSchG für unwirksam erklärt, weil die Klägerin ihrem Arbeitgeber gleich nach der Kündigung unter Vorlage des Mutterpasses mitgeteilt hatte, dass sie schwanger sei und der Arbeitgeber keine Zustimmung der Arbeits­schutz­behörde zur Kündigung eingeholt hatte. Einige Monate später kündigte der Beklagte erneut ohne Zustimmung der Arbeits­schutz­behörde.

Arbeitsgericht erklärt Kündigung erneut für unwirksam

Seine Einlassung, er sei davon ausgegangen, dass die Schwangerschaft schon beendet sei, ließ das Arbeitsgericht nicht gelten. Es erklärte auch die erneute Kündigung für unwirksam und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung einer Geldent­schä­digung nach dem Allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG). Der Arbeitgeber habe aufgrund des ersten Kündi­gungs­schutz­ver­fahrens und der Kenntnis des Mutterpasses mit dem Fortbestand der Schwangerschaft rechnen müssen.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21335

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI