18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Ratingen Urteil21.12.1990

Beschädigung eines PKW aufgrund sturmbedingten Umfallens eines Toilet­ten­häuschensKenntnis vom Sturm begründet Mitverschulden des PKW-Besitzers

Fällt ein Toilet­ten­häuschen aufgrund eines Sturms um und beschädigt einen geparkten PKW, so steht dem Fahrzeughalter grundsätzlich ein Schaden­ersatz­anspruch zu. Hat er sein Fahrzeug aber trotz Kenntnis des Sturms neben dem Toilet­ten­häuschen geparkt, ist ihm ein Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Ratingen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall parkte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug neben einem auf dem Bürgersteig stehenden Toilettenhäuschen ab. Aufgrund des zu der Zeit herrschenden orkanartigen Sturms fiel das Toilet­ten­häuschen um und beschädigte das Fahrzeug. Daraufhin klagte die Fahrzeug­halterin auf Schadenersatz.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Amtsgericht Ratingen entschied zu Gunsten der Fahrzeug­halterin. Ihr habe nach § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Die Eigentümerin des Toilet­ten­häuschens habe angesichts des Sturms dafür Sorge tragen müssen, dass das Häuschen entweder anders abgestellt oder anders befestigt wird. Diese Pflicht habe sie aber fahrlässig nicht beachtet.

Mitverschulden der Fahrzeug­halterin

Der Fahrzeug­halterin sei jedoch nach Ansicht des Amtsgerichts ein hälftiges Mitverschulden anzulasten gewesen. Denn sie hätte ihr Fahrzeug angesichts des Sturms nicht in unmittelbarer Nähe des Toilet­ten­häuschens abstellen dürfen.

Quelle: Amtsgericht Ratingen, ra-online (zt/NJW-RR 1991, 741/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18215

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI