18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 34352

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Amtsgericht Hildburghausen Urteil22.05.2024

Vermieter muss für Instandsetzung einer bei Feuer­wehr­einsatz zerstörten Tür aufkommenMieter konnte aufgrund Notsituation Tür nicht öffnen

Muss aufgrund einer Notsituation des Mieters die Wohnungs­ein­gangstür von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet werden, so muss für die Instandsetzung der Tür grundsätzlich der Vermieter aufkommen. Dies hat das Amtsgericht Hildburghausen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Notsituation bei der Mieterin einer Wohnung in Thüringen musste im Jahr 2022 die Wohnungseingangstür von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet werden. Die Tür wurde dabei vollständig zerstört. Nachträglich weigerte sich der Vermieter die Tür zu ersetzen. Die Mieterin beauftragte daher eigenständig eine Firma mit den Arbeiten und klagte gegen den Vermieter auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten in Höhe von rund 3.000 €.

Anspruch auf Erstattung der Kosten für Instandsetzung der Tür

Das Amtsgericht Hildburghausen entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe nach § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Instandsetzung der Tür zu. Wird eine Wohnungs­ein­gangstür im Rahmen eines Feuer­wehr­ein­satzes beschädigt, habe grundsätzlich der Vermieter für eine ordnungsgemäße Instandsetzung der Tür zu sorgen. Denn dieser sei nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, die Mieträume instand zu halten. Hierzu gehöre die Ausstattung der Mietsache mit einer ordnungsgemäß verschließbaren Tür.

Leistungs­freiheit bei Pflicht­ver­letzung des Mieters

Eine Leistungs­freiheit des Vermieters wäre allenfalls dann gegeben, so das Amtsgericht, wenn die Tür infolge einer von der Mieterin zu vertretenden Verletzung mietver­trag­licher Pflichten beschädigt oder zerstört worden wäre. So liege der Fall hier aber nicht. Ein plötzlicher gesund­heit­licher Notfall stelle keine Verletzung der Obhutspflicht des Mieters dar.

Quelle: Amtsgericht Hildburghausen, ra-online (vt/rb)

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