Dokument-Nr. 17188
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- Kein Fahrverbot bei drohender Kündigung des ArbeitsplatzesOberlandesgericht Bamberg, Urteil26.01.2011, 3 Ss OWi 2/2011
- Bei drohendem Jobverlust nicht immer FahrverbotOberlandesgericht Bamberg, Beschluss14.12.2005, 3 Ss OWi 1396/05
- Vor der Verhängung des Fahrverbots muss der Arbeitgeber zum drohenden Arbeitsplatzverlust gehört werdenOberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss28.04.2006, 1 Ss 51/06
Amtsgericht Bernkastel-Kues Urteil15.10.2013
Freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischer Maßnahme rechtfertigt Kürzung des Fahrverbots von drei auf einen MonatDurch 3-monatiges Fahrverbot drohte Verlust des Arbeitsplatzes
Die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme rechtfertigt die Kürzung eines Fahrverbots von drei auf einen Monat, wenn sonst der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bernkastel-Kues hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob allein die freiwillige Teilnahme eines Betroffenen an einer verkehrspsychologischen Maßnahme die Aufhebung eines drei monatigen Fahrverbots rechtfertigte. Der Betroffene erhielt das Fahrverbot aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 66 km/h.
Gericht kürzte Fahrverbot auf einen Monat
Das Amtsgericht Bernkastel-Kues führte zunächst aus, dass die freiwillige Teilnahme an ein Aufbauseminar allein nicht die Aufhebung eines Regelfahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08). Da der Betroffene jedoch für das Gericht plausibel darlegen konnte, dass ihm im Falle eines dreimonatigen Fahrverbots der Verlust des Arbeitsplatzes drohte, ließ es die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Maßnahme genügen und kürzte das Fahrverbot auf einen Monat. Ein vollständiges Absehen des Fahrverbots hielt es hingegen für nicht angebracht. Zudem musste der Betroffene eine Geldbuße von 480 Euro zahlen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2013
Quelle: Amtsgericht Bernkastel-Kues, ra-online (vt/rb)
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