21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Steinfurt Urteil10.03.2009

Hundekot und Gestank: Vermieter kann bei vertrags­widriger Hundehaltung fristlos kündigenStark geruchs­belästigender Hundekot im Gemein­schafts­garten stellt wesentliche Beein­träch­tigung von Mitmietern und Mietsache dar

Lässt ein Mieter seinen Hund in den Gemein­schafts­garten mit der Folge, dass der andauernde Hundekot zu einer gravierenden Störung des Hausfriedens führt, kann dem Mieter die Wohnung fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Amtsgericht Steinfurt.

Im zugrunde liegenden Fall hielt die Mieterin (spätere Beklagte) in der Wohnung einen Hund, einen mittelgroßen Mischling. Bei Abschluss des Mietvertrages war dem Vermieter (späterer Kläger) bekannt, dass die Mieterin mit einem Hund einziehen würde. Hierauf hatte die Mieterin ausdrücklich hingewiesen und mitgeteilt bekommen, dass gegen die Hundehaltung keine Einwendungen erhoben würden. Nach ihrem Einzug ließ die Mieterin den von ihr gehaltenen Hund regelmäßig in den gemein­schaftlich genutzten Garten, wo dieser seine Notdurft verrichtete.

Vermieter widerruft bis dahin geduldete Hundehaltung

Einige Wochen später erhielt die Mieterin vom Vermieter eine Abmahnung mit der Auflage, den Hundekot vom Gemein­schaftsrasen zu entfernen. Des Weiteren kündigte er an, dass für den Fall, dass die Beanstandungen nicht rechtzeitig beseitigt würden, er die Hundehaltung untersagen oder ggf. von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen werde. Da die Mieterin der Aufforderung nicht nachkam, widerrief der Vermieter die bis dahin geduldete Hundehaltung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 des Mietvertrages wegen Unzuträg­lich­keiten und forderte die Mieterin auf, keinen Hund mehr in der Wohnung, auf der Terrasse oder im Garten zu halten. Andernfalls werde er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Vermieter kündigt Mietverhältnis fristlos

Als die Mieterin den entsprechenden Maßnahmen nicht nachkam, kündigte der Vermieter der Beklagten das Mietverhältnis. Die weitere Hundehaltung sei vertragswidrig. Ferner würde das nachbar­schaftliche Miteinander durch den ständigen Auslauf des Hundes und seine Hinter­las­sen­schaften im Gemein­schafts­garten belastet.

Richter: Beklagte hat Hausfrieden nachhaltig gestört

Das Amtsgericht Steinfurt gab dem Vermieter Recht. Die Mieterin habe nach Erhalt des Abmah­nungs­schreibens weiterhin den Hund in den gemein­schaft­lichen Garten gelassen. Dieser habe dort fortdauernd sein Geschäft verrichtet, so dass es auch weiterhin zu einer unansehnlichen Übersähung des gemein­schaft­lichen Gartens mit Hundekothaufen gekommen sei. Damit habe der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört, denn der andauernde Hundekot im Gemein­schafts­garten sei nicht nur unansehnlich und unhygienisch, sondern des Weiteren auch geruchs­be­läs­tigend.

Fortsetzung des Mietvertrages für Vermieter unzumutbar

Eine Fortsetzung des Mietvertrages sei für den Vermieter unzumutbar. Die Voraussetzungen einer wirksamen fristlosen Kündigung gemäß den §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB lägen vor. Durch den Hund der Mieterin und den andauerndem, stark geruchs­be­läs­ti­genden Hundekot im Gemein­schafts­garten käme zu einer wesentlichen Beein­träch­tigung von Mitmietern und der Mietsache.

Quelle: ra-online, (kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9511

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI