18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 28591

Drucken
Beschluss02.01.2020BundesgerichtshofVIII ZR 328/19
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2020, 253Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2020, Seite: 253
  • NJW-RR 2020, 200Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2020, Seite: 200
  • NZM 2020, 105Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2020, Seite: 105
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil18.02.2019, 237 C 287/18
  • Landgericht Berlin, Beschluss18.11.2019, 64 S 78/19
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss02.01.2020

BGH: Unangeleintes frei Herum­lau­fen­lassen zweier Hunde entgegen der Hausordnung und trotz mehrerer Abmahnungen rechtfertigt fristlose Kündigung des MietersVorliegen einer erheblichen Verletzung mietver­trag­licher Pflichten

Lässt ein Wohnungsmieter zwei Hunde entgegen der Hausordnung frei auf den Gemein­schafts­flächen herumlaufen und setzt er dieses Verhalten trotz mehrerer Abmahnungen fort, so liegt eine erhebliche Verletzung mietver­trag­licher Pflichten vor. Dem Mieter kann in diesem Fall fristlos gekündigt werden. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung in Berlin im Februar 2019 vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Hintergrund dessen war, dass die Mieter entgegen der Hausordnung ihre beiden Hunde frei auf den Gemeinschaftsflächen, wozu auch ein Kinder­spielplatz gehörte, herumlaufen ließen. Da sie dieses Verhalten trotz mehrerer Abmahnungen fortgesetzt haben, wurde ihnen schließlich von der Vermieterin fristlos gekündigt. Nachdem das Landgericht Berlin das Räumungsurteil des Amtsgerichts bestätigt hatte, musste sich der Bundes­ge­richtshof auf Betreiben der Mieter mit dem Fall beschäftigen.

Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund erheblicher Pflicht­ver­letzung

Der Bundes­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Das Verhalten der Mieter habe eine erhebliche Verletzung mietver­trag­licher Pflichten dargestellt. Die Entscheidung des Landgerichts, dass die beharrliche Pflicht­ver­letzung der Mieter ein die fristlose Kündigung recht­fer­ti­gendes Gewicht zukomme, sei nicht zu beanstanden.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28591

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI