21.11.2024
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Amtsgericht Neukölln Beschluss25.06.2014

Nachbar­stö­rendes Fußball-Gegröhle nach 22 Uhr bei Spielen der deutschen Fuß­ball­national­mannschaft untersagtAmtsgericht Neukölln erlässt Einstweilige Verfügung gegen lärmenden Nachbarn

Das Berliner Amtsgericht Neukölln hat eine Einstweilige Verfügung erlassen, mit der es Nachbarn untersagt hat, während der Fuß­ball­welt­meister­schaft nach 22 Uhr außerhalb ihrer Wohnung zu lärmen und so andere Nachbarn in ihrer Nachtruhe zu stören.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Eilverfahrens sind seit längerem uneins über die Art und Weise ihres nachbar­schaft­lichen Zusammenlebens und tragen zuweilen ihre Konflikte mit gerichtlicher Hilfe aus.

Nachbar darf außerhalb der Wohnung nach 22 Uhr keinen Lärm verursachen

Mit seiner Entscheidung untersagte das Amtsgericht den Antragsgegnern nun bis zum 14. Juli 2014 während der Spiele der deutschen Fußba­ll­na­ti­o­nal­mann­schaft außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück, einschließlich des Balkons und der Terrasse der Wohnung nach 22 Uhr Lärm zu verursachen, durch den die Nachbarin (Antragstellerin) oder andere Mitbewohner des Grundstücks in ihrer Nachtruhe gestört werden; insbesondere betrifft dies Lärm in Form von gemein­schaft­lichem Gesang, Gegröhle und lauten Rufen mit Familien­an­ge­hörigen oder Besuchern.

Fenster und Außentüren der Wohnung sind während der Spiele der deutschen Fußba­ll­na­ti­o­nal­mann­schaft geschlossen zu halten

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fest. Zudem wurde den Antragsgegnern aufgegeben, die Fenster und Außentüren ihrer Wohnung während der Spiele der deutschen Fußba­ll­na­ti­o­nal­mann­schaft im Falle des Empfangs der Fernseh-, Internet- und Rundfun­k­über­tragung bis zum 14. Juli nach 22 Uhr geschlossen zu halten.

Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online

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