18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Neukölln Urteil12.04.2012

Mieter darf kein Katzennetz auf dem Balkon anbringenVertrags­widriger Gebrauch der Mietsache liegt vor

Der Mieter einer Wohnung darf auf seinem Balkon kein Katzennetz anbringen. Dies stellt einen vertrags­widrigen Gebrauch der Mietsache dar und berechtigt den Vermieter die Beseitigung zu verlangen. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung brachte ohne Zustimmung der Vermieterin ein an einer Holzkon­struktion angebrachtes Katzennetz an ihrem Balkon an. Nach dem Mietvertrag war die Mieterin verpflichtet bei einer baulichen Veränderung der Mietsache die Zustimmung der Vermieterin einzuholen. Die Vermieterin verlangte nachfolgend die Beseitigung des Netzes. Die Mieterin weigerte sich dem nachzukommen, da ihrer Meinung nach, die Anbringung eines Katzennetzes zu einer Katzenhaltung dazu gehöre. Daraufhin erhob die Vermieterin Klage auf Beseitigung.

Anspruch auf Beseitigung bestand

Das Amtsgericht Neukölln gab der Vermieterin recht. Ihr habe ein Anspruch auf Beseitigung des Katzennetzes aus § 541 BGB und dem Mietvertrag zugestanden. Denn es habe ein vertrags­widriger Gebrauch der Mietsache vorgelegen. Entgegen der Auffassung der Mieterin erfordere eine Katzenhaltung auch nicht zwangsläufig die Verwendung eines Katzennetzes. Darüber hinaus habe die Vermieterin ein Interesse daran gehabt, dass kein Präzedenzfall geschaffen werde.

Bauliche Veränderung lag vor

Das Aufstellen einer Holzkon­struktion, an dem ein Netz befestigt ist, stelle eine bauliche Veränderung dar, so das Amtsgericht weiter. Dabei sei es unerheblich, ob ein Substan­zeingriff in das Gebäude vorgenommen wird (vgl. AG Oberhausen, Urt. v. 10.05.2011 - 34 C 130/10 -). Zustim­mungs­pflichtig seien insbesondere Konstruktionen, die nach außen in Erscheinung treten oder durch deren Anbringung die Interessen des Vermieters berührt werden. Dies sei hier der Fall gewesen.

Quelle: Amtsgericht Neukölln, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13635

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI