21.11.2024
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Dokument-Nr. 26565

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Amtsgericht München Urteil24.09.2018

Haftstrafen wegen Banden­die­b­stahls mit ZetteltrickBetrügerische Ausnutzung von Hilfs­be­reit­schaft hilfsdürftiger älterer Mitbürger

Zwei Schwestern wurden wegen Banden­die­b­stahls in mehreren Fällen zu Freih­heits­s­trafen von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung bzw. einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 gegen 14.00 Uhr bat ein Mittäter die 87-jährige Geschädigte an ihrer Wohnungstür einen Zettel für den Nachbarn zu verfassen, da er selbst schlecht sehen könne. Er wolle dort Arzneimittel aus der Apotheke abgeben. Als sie aus ihrer Küche den erbetenen Zettel holen wollte, folgte er ihr kurzerhand in die Küche. Die ältere Angeklagte gelangte währenddessen unbemerkt in die Wohnung und durchwühlte das Schlafzimmer, wo sie Goldschmuck im Wert von ca. 1.200,00 Euro entwendete.

Weitere Beute im Wert von knapp 8.000 Euro

Im März 2018 gegen 09.30 Uhr sprach die jüngere Angeklagte eine weitere Geschädigte an und brachte diese dazu, sie mit in ihre Wohnung zu nehmen, wo deren 81-jähriger Ehemann wartete. Dort verwickelte sie nach besagter Zettelfrage die Geschädigten in der Küche, deren Türe sie zuvor geschlossen hatte, in ein Gespräch und deckte das Fenster der Küchentür mit einem wie zufällig hochgehaltenen bunten Tuch ab, während die ältere Angeklagte unbemerkt aus dem Schlafzimmer Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von knapp 8.000 Euro entwendete.

Mittäter vom dritten misstrauischen Opfer entdeckt

Am selben Tag gegen 16.30 Uhr bot die jüngere Angeklagte einer 90-jährigen Geschädigten Hilfe beim Tragen ihres Einkauf­s­trolleys in ihre Wohnung an. In der Wohnung angekommen, bat die Angeklagte neben besagtem Zettel um ein Glas Wasser. Als sie die Decke auch hier ausbreiten wollte, zog die misstrauisch gewordene Geschädigte die Decke zur Seite und sah den weiteren Mittäter, der gerade angefangen hatte, erbeutete Gegenstände im Wert von ca. 50,00 Euro einzustecken. Beide ergriffen die Flucht, als die Geschädigte angekündigte, nun die Polizei rufen zu wollen.

Opfer leiden unter den Taten

Während das erste Opfer angab, die Tat gut verkraftet zu haben, schildert der zweite 81-jährige Geschädigte nachfolgende Alpträume. Auch die dritte Geschädigte gab an, seit dem Vorfall weniger Vertrauen zu anderen Menschen zu haben.

Angeklagte räumen Taten vollumfänglich ein

Die Angeklagten hatten einen Teil der Schäden vor, den Rest im Rahmen der Haupt­ver­handlung in bar den drei Geschädigten erstattet und sich bei ihnen im Anschluss an deren Zeugen­ver­neh­mungen jeweils entschuldigt, was nur von der ersten Geschädigten vorbehaltlos angenommen wurde. Beide Angeklagten räumten die ihnen vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein und gaben einen Bruder und einen Cousin als weitere Mittäter an. Die Ältere war durch DNA-Spuren, die sie an einem Tatort hinterlassen hatte, identifiziert worden.

Opfer wurden gezielt nach Alter und Gebrechlichkeit ausgesucht

In der Urteils­be­gründung heißt es: "Iinsgesamt ist auch zu sehen, dass die Angeklagten ihre Opfer gezielt nach Alter und Gebrechlichkeit aussuchten und daraus auf Kritiklosigkeit und fehlende Wehrhaftigkeit schlossen. Sie nutzten die Hilfs­be­reit­schaft ihrer Opfer aus, was dazu führen dürfte, dass diese in Zukunft nicht mehr so leicht anderen Menschen helfen. (...)

Übergeordnete Rolle der älteren Schwester

Zu Lasten der (...älteren Angeklagten...) war insofern auch zu berücksichtigen, dass ihr eine übergeordnete Rolle zukam. Diese Vormacht­stellung zeigte sich in der Haupt­ver­handlung auch darin, dass die Angeklagte (...) auf die Fragen antwortete, welche an ihre jüngere Schwester gerichtet waren. Schließlich ist die Angeklagte erheblich und einschlägig vorbestraft und steht unter offener Bewährung. (...)

Freiheitstrafe mit Bewährung wegen günstiger Sozialprognose für jüngere Schwester

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe der (...jüngeren Angeklagten...) konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Sozialprognose der Angeklagten günstig ist. Sie ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zudem schien sie durch die vollzogene Untersuchungshaft und den hiesigen Prozess erheblich beeindruckt gewesen zu sein, zumal sie ihre zwei kleinen Kinder während der Unter­su­chungshaft nicht sehen konnte. (...) Die Angeklagte zeigte sich reuig und geständig und es bleibt die Hoffnung, dass sie sich nunmehr tatsächlich um eine legale Beschäftigung kümmern wird, um ihren Kindern eine weitere Verhaftung ihrer Person zu ersparen.

Quelle: Amtsgericht München, ra-online

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