18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil28.07.2020

Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für SportverletzungBasket­ba­ll­spieler müssen mit Verletzungen rechne

Das Amtsgericht München hat die Klage eines zum Spielzeitpunkt noch 17jährigen Münchener Schülers gegen seinen Münchener Basket­ba­ll­trainer auf Zahlung von 3.954,04 Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie auf Ersatz erst künftig eintretender weiterer Schäden abgewiesen.

Der Kläger nahm mit dem volljährigen Beklagten als Trainer in einer Sporthalle am Basket­ba­ll­training der U18 Jugend­mann­schaft teil. Nach dem Konditions- und Krafttraining spielten die Mannschafts­mit­glieder im Fünf gegen Fünf Spiel gegeneinander. Der Beklagte hatte sich als Trainer gegen Ende des Spiels selbst eingewechselt und mitgespielt. Unstreitig zwischen den Parteien ist, dass es zu einem Zusammenstoß kam, bei dem sich der Kläger an beiden Schneidezähnen verletzte. Der Kläger behauptet, dass eine Rebound-Situation vorgelegen habe, bei dem der offen umkämpfte Ball etwa auf Höhe der Mittellinie in der Luft gewesen sei. Der Beklagte sei hochgesprungen, um den Ball mit beiden Händen zu fangen, und habe eine seitliche Schwungbewegung gemacht. Dabei habe er seine Arme gespreizt, statt diese wie üblich nahe am Körper zu behalten. Der Beklagte habe den seitlich zu ihm stehenden Kläger, der keine Anstalten gemacht habe, den Ball zu erlangen, mit dem rechten Ellbogen an der Lippe getroffen. Er habe drei Monate nicht abbeißen können und sei auf verflüssigte Nahrung angewiesen gewesen. Der Kläger meint, der Beklagte habe durch sein grob regelwidriges Handeln die Verletzung des Klägers willentlich in Kauf genommen. Er hätte als einziger, körperlich überlegener Erwachsener defensiver spielen müssen. Der Beklagte behauptet, er sei - nach längerem Dribbeln des Balles - auf Höhe der Freiwurflinie in die Luft gesprungen, um einen Korb zu werfen. Anstatt zu werfen habe er den Ball jedoch zu einem anderen Mitspieler gepasst, der sich zum Korb bewegte. Es sei ein natürlicher Vorgang, dass seine Arme bei einem Pass ausgestreckt seien.

AG: Teilnehmer setzen sich bewusst spieltypischen Verlet­zungs­ge­fahren aus

Das Amtsgericht München war der Auffassung, dass eine Beweisaufnahme hier unterbleiben konnte, da der Kläger selbst bei der Zugrundelegung seiner Sachver­halts­dar­stellung keinen Schaden­s­er­satz­an­spruch gegen den Beklagten hat. Durch die Teilnahme an Sportarten, bei denen Körpereinsatz gegen den Mitspieler in gewissen Grenzen zur Eigenart des Sports gehört setzt sich der Teilnehmer der spieltypischen Verlet­zungs­gefahr bewusst aus. Einen ihm dann entstehenden Schaden kann er nicht auf einen anderen, etwa einen Gegenspieler, abwälzen; jeder Spieler ist beim "Kampf um den Ball" potentieller Verletzter als auch Verletzter. Diese Grundsätze greifen auch noch bei gewissen Regelverstößen.

Kein unsportliches Verhalten gegeben

Es ist nicht zu verkennen, dass die Eigenart des Basket­ba­ll­spiels auch als "Kampfspiel" zu charak­te­ri­sieren ist, bei dem es beim Kampf um den Ball zu unbeab­sich­tigten körperlichen Berührungen kommen kann. Unterstellt der Sachver­halts­vortrag des Klägers trifft zu, so liegt allenfalls ein geringfügiger Regelverstoß des Beklagten vor. Ein grobes Foul kann das Gericht hier nicht erkennen. Der Sprung zum Ball bei einer Rebound-Situation geht üblicherweise mit der Sicherung des Balles einher. Selbst wenn der Beklagte hier regelwidrig seinen Ellbogen zur Sicherung des Balles zur Seite geschwungen hätte, kann im Hinblick auf den Sachvortrag des Klägers nicht von einem unsportlichen Verhalten des Beklagten ausgegangen werden. Dass es in der Situation zu der Verletzung des Klägers gekommen ist, ist besonders unglücklich, stellt sich jedoch als die Verwirklichung eines Risikos dar, dass der sportliche Wettkampf eines Basket­ba­ll­spiels mit sich bringt. Es muss einem ehrenamtlichen Sporttrainer möglich sein, auch selbst in Trainings­spiel­si­tua­tionen mit seiner Mannschaft mitzuspielen. Zwar könnte eine übertriebene Härte im Spiel mit Heranwachsenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, als sorgfalts­widriges Verhalten gewertet werden, jedoch war dies hier nicht zu erkennen."

Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29828

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI