21.11.2024
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Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil05.09.2003

Zuständige Versicherung beim Autoschaden durch wegrollenden EinkaufswagenGebrauch eines Fahrzeuges fängt beim Be- oder Entladen an

Wenn auf einem Parkplatz ein PKW durch einen wegrollenden Einkaufswagen beschädigt wird, kann dies ein Fall für die Kfz-Haftpflicht­versicherung sein. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Versi­che­rungs­nehmer seinen Einkaufswagen für einen Augenblick losgelassen, um aus seiner Hosentasche die Fernbedienung seines Autos herauszuziehen und die Heckklappe zum Einräumen der gekauften Gegenstände zu öffnen. In diesem Moment verselbst­ständigte sich der losgelassene Einkaufswagen und beschädigte ein daneben geparktes Fahrzeug. Um den Schaden­frei­heits­rabatt in der Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung zu erhalten, entschloss der Betroffene seine Priva­t­haft­pflicht­ver­si­cherung für die Schadens­re­gu­lierung in Anspruch zu nehmen. Diese verweigerte jedoch die Schadens­re­gu­lierung, so dass der Mann die Priva­t­haft­pflicht­ver­si­cherung verklagte. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage des Mannes jedoch ab.

Richter: Schaden ist beim Gebrauch des Pkw entstanden

Das Gericht meinte, der Versi­che­rungs­nehmer hätte den Schaden über seine Haftpflichtversicherung regulieren müssen, auch wenn er sich zum Unfallzeitpunkt selbst noch gar nicht im eigenen Fahrzeug aufgehalten habe. Der Schaden, so der Richter, sei durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges eingetreten.

Gebrauch des Pkw beginnt bereits beim Be- oder Entladen

Zum Gebrauch eines Fahrzeuges gehörten auch das Be- oder Entladen sowie die unmittelbare Vorbereitung dazu, wenn sie in einem engen räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Ladevorgang stünden. In diesen Fällen greife nicht die Privat-Haftpflicht­ver­si­cherung ein, sondern die Kfz-Haftpflicht. Ziel dieser sog. Benzinklausel sei die Vermeidung einer Doppel­ver­si­cherung durch Kraft­fahr­zeug­ver­si­cherer und Priva­t­haft­pflicht­ver­si­cherer.

Erläuterungen

Das Urteil ist aus dem Jahr 2003 und erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".

Quelle: ra-online, Amtsgericht Frankfurt am Main (vt/pt)

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