21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Duisburg Urteil16.06.2011

Song-Klau: Musikdateien-Hacker ist wegen Ausspähens von Daten und Verstößen gegen das Urheber­rechts­gesetz strafbar"DJ Stolen" hackte Rechner internationaler Popstars - unver­öf­fent­lichte Songs von Künstlern wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha zum Verkauf angeboten

Das Jugend­schöf­fen­gericht des Amtsgerichts Duisburg hat zwei junge Männer aus Duisburg und Wesel wegen des Ausspähens von Daten und Verstößen gegen das Urheber­rechts­gesetz verurteilt. Gegen den 18-jährigen Angeklagten verhängte das Jugend­schöf­fen­gericht eine Jugendstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Sein 23-jähriger Mitangeklagter erhielt 18 Monate auf Bewährung. Einer der Angeklagten erlangte unter der Bezeichnung "DJ Stolen" in der Szene "Berühmtheit".

Den beiden jetzt 18 und 23 Jahre alten Angeklagten wurden insgesamt 130 Verstöße gegen das Urheber­rechts­gesetz sowie 98 Fälle des Ausspähens von Daten zur Last gelegt.

Unver­öf­fent­lichte Songs bekannter Interpreten geklaut und verkauft

Sie haben sich im Zeitraum 2009 bis 2010 unter Nutzung von Schadsoftware (Trojanern) unbefugt Zugang zu fremden Computern oder E-Mail- und Datenaccounts im Umfeld der Musikindustrie verschafft und Musikdateien, insbesondere unver­öf­fent­lichte Songs bekannter Interpreten, ausgespäht und unver­öf­fent­lichte Lieder zum Verkauf oder zum Download angeboten. Zum Kauf angeboten wurden unter anderem Songs von Künstlern wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha. Durch den Verkauf haben die Angeklagten mehr als 15.000 Euro erlöst.

Private Fotos der Sängerin Kesha heruntergeladen

Einem der beiden Angeschuldigten wurde weiterhin zur Last gelegt, private Fotos vom Computer der Sängerin Kesha heruntergeladen zu haben. Mit der angedrohten Veröf­fent­lichung dieser Fotos wollte er diese dazu veranlassen, für ihn einen so genannten "shout out" oder "drop", das heißt eine persönliche Widmung, aufzunehmen, den er dann in von ihm bearbeitete Musikdateien einbaute, um seinen Bekannt­heitsgrad in der Hackerszene zu steigern. Das Gericht sah hierin den Strafbestand der Nötigung (§ 240 StGB).

Die beiden Angeklagten haben die ihnen zur Last gelegten Taten weitgehend eingeräumt.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Duisburg (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11814

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI