03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Düren Urteil10.12.2010

Kinderzimmer mit Webcam ausspioniert – Spanner zu Bewäh­rungs­strafe verurteilt44-jähriger hackt sich mittels Trojaner in Computer von Kindern und Jugendlichen ein

Das Amtsgericht Düren verurteilte einen 44-jährigen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen unbefugter Beschaffung von Datenbeständen (§ 202 a StGB) und Besitzes unerlaubter Bildaufnahmen (§ 201 a StGB) mittels einer Webcam.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein 44-jähriger Mann aus dem Rheinland zwischen Herbst 2009 und April 2010 in 98 Fällen Zugriff auf fremde Computer von Kindern und Jugendlichen verschafft und diese über eine Webcam ausspioniert. In zwölf Fällen erstellte er dann unerlaubt Bildaufnahmen der Opfer. Insgesamt befanden sich auf dem Computer des Angeklagten rund drei Millionen Bilder.

Verschickter Trojaner ermöglicht Zugriff auf PCs

Um sich Zugriff zu den Computern seiner Opfer zu verschaffen, verwendete der Mann eine Spiona­ge­software, einen so genannten Trojaner, den er über das Chat-Programm ICQ verschickte.

Kontrollleuchte an Webcam schaltete sich nicht aus

Aufgedeckt wurde der Fall durch die Mitarbeiter des Berufsverbandes der Daten­schutz­be­auf­tragten Deutschlands, nachdem einem der so überwachten Mädchen auffiel, dass sich die Kontrollleuchte an ihrer Kamera nicht wieder ausschaltete. Sie wandte sich daraufhin an den Daten­schutz­be­auf­tragten ihrer Schule.

Gericht verurteilt Spanner zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung

Das Amtsgericht Düren verurteilte den Mann letztlich zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Verletzung des höchst­per­sön­lichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201 a StGB) und Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB). Bei dem Urteil blieb der Richter sogar noch zwei Monate unter der von der Staats­an­walt­schaft geforderten Haftstrafe, da der Täter sich vor Gericht in vollem Umfang geständig zeigte.

Quelle: ra-online (ac)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10720

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI