18.10.2024
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Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
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Amtsgericht Düsseldorf Urteil07.12.2012

Gewerbeauskunft-Zentrale unterliegt vor dem Amtsgericht DüsseldorfGewerbeauskunft-Zentrale hat keine finanziellen Ansprüche aus einem angeblichen Vertrag

Die GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH, die das Internetportal gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, hat vor dem Amtsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen.

Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" verschickt Briefe, die für viele Adressaten irreführend sind. Die Angeschriebenen werden aufgefordert, ihre Daten zu ergänzen und das Formular zurückzufaxen. Im Kleingedruckten verbirgt sich aber ein kosten­pflichtiger Vertrag.

Kostenhinweis im Kleingedruckten

Im Kleingedruckten findet sich der Hinweis: "Die Vergütung der GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH (...) wird mit Erhalt der Rechnung jeweils für ein Jahr im voraus fällig. Es handelt sich um einen mtl. Teilbetrag von Eur 39,85 zzgl. Ust. Die jährliche Vergütung beträgt Eur 478,20 zzgl. Ust, bei Mindest­ver­trags­laufzeit Eur 956,40 Eur ..."

Kläger erhebt Feststel­lungsklage

Ein Angeschriebener, der von der GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH eine Rechnung für den Eintrag unter gewerbeauskunft-zentrale.de erhalten hatte, wehrte sich nun vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Er wollte feststellen lassen, dass die GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH aus dem Vertrag keine finanziellen Ansprüche herleiten könne.

Gewerbeauskunft-Zentrale hat keine finanziellen Ansprüche

Das Amtsgericht Düsseldorf gab dem Kläger Recht. Es stellte in dem Urteil fest, dass die Beklagte (also die GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH) keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen den Kläger (also dem Angeschriebenen) zustünden.

Insbesondere aus einem angeblichen Vertrag über die Aufnahme in eine Onlinedatenbank habe die Beklagte keine Ansprüche finanzieller Art. Das Gericht präzisierte, dass dies auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungs­ansprüchen über 569,06 Euro (für ein Jahr) bzw. 1.138,12 Euro (für 2 Jahre) gelte.

Gewerbeauskunft-Zentrale muss Kosten des Rechtsstreits bezahlen

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte die Gewerbeauskunft-Zentrale außerdem dazu, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und dem Kläger die Kosten für den Rechtsanwalt (hier: 130,50 EUR) zu ersetzen.

Unter­schiedliche Rechtsprechung

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte in einer Paral­le­l­ent­scheidung bereits genauso entschieden. Auch hier stellte das AG Düsseldorf fest, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale keine Ansprüche habe (vgl. Feststel­lungsklage: Gewerbeauskunft-Zentrale hat keinen Anspruch auf Zahlung). Eine andere Abteilung des AG Düsseldorf verurteilte einen Kunden allerdings zur Zahlung der Eintra­gungs­kosten (vgl. Gewerbeauskunft Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Kunden zur Zahlung der Eintra­gungs­kosten). Auch das Amtsgericht Köln verurteilte einen Kunden zur Zahlung (vgl. Branchen­buchan­bieter "gewerbeauskunft-zentrale.de" gewinnt vor dem Amtsgericht Köln - Unternehmen muss für Branchen­bu­cheintrag bezahlen, den es so nicht wollte).

Quelle: ra-online, AG Düsseldorf (vt/pt)

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