Strafrecht
Verurteilung wegen Inzestbeziehung zwischen Geschwistern verstößt nicht gegen Menschenrechtskonvention Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verneint Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Gefängnisstrafe wegen seiner Inzestbeziehung mit seiner jüngeren Schwester, die er, nachdem er in einer Pflegefamilie aufgewachsen war, erst als Erwachsener kennengelernt hatte und mit der er vier gemeinsame Kinder hat, für rechtmäßig erklärt. Der Gerichtshof entschied insbesondere, dass die deutschen Behörden im Umgang mit dieser Frage einen weiten Beurteilungsspielraum hatten, da zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats kein Konsens hinsichtlich der Frage besteht, ob einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern eine Straftat darstellen. Im Übrigen hatten die deutschen Gerichte bei der Verurteilung des Beschwerdeführers eine sorgfältige Abwägung der Argumente vorgenommen. Der Gerichtshof verneinte in diesem Fall eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).mehr
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