21.11.2024
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Markenstreit von The Body Shop: "SPA WISDOM" kann nicht als Gemein­schaftsmarke eingetragen werdenBegriff "Spa" stellt keinen Gattungsbegriff für Kosmetika dar

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass das Unternehmen The Body Shop "SPA WISDOM" nicht als Gemein­schaftsmarke eintragen lassen kann. Der Begriff "Spa" ist kein Gattungsbegriff für Kosmetika.

Im Jahr 2010 beantragte The Body Shop International mit Sitz in Littlehampton (Vereinigtes Königreich) beim Harmo­ni­sie­rungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung einer Gemein­schafts­marke*. Es handelte sich um das Wortzeichen SPA WISDOM. Die Eintragung bezog sich u. a. auf Kosmetika.

Unternehmen Spa Monopole erhebt Widerspruch gegen Eintragung der Marke von The Body Shop

Die Spa Monopole, compagnie fermière de Spa, mit Sitz in Spa (Belgien) legte gegen diese Eintragung Widerspruch ein. Ihr Widerspruch beruhte auf mehreren älteren, in den Beneluxländern eingetragenen Marken mit dem Begriff "Spa", darunter die Wortmarke SPA, die sich u. a. auf stille und kohlen­säu­re­haltige Mineralwässer erstreckt.

HABM weist Antrag auf Eintragung der Marke SPA WISDOM zurück

Im Januar 2014 gab das HABM dem Widerspruch statt und wies den Antrag auf Eintragung der Marke SPA WISDOM insgesamt zurück, weil die Gefahr bestehe, dass die Benutzung dieser Marke die Unter­schei­dungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke von Spa in unlauterer Weise ausnutze. Am 26. März 2014 erhob The Body Shop vor dem Gericht der Europäischen Union eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des HABM.

EuG weist Klage von The Body Shop ab

Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klage von The Body Shop ab. Es bestätigt damit seine frühere Recht­spre­chung** und stellt fest, dass der Begriff "SPA" zwar möglicherweise einen Gattungsbegriff oder beschreibenden Begriff für Wasser­the­ra­pie­be­reiche wie türkische Dampfbäder oder Saunas darstellen kann, nicht aber für Kosmetika, da zwischen Kosmetika und Wasser­the­ra­pi­e­zentren keine Verbindungen bestehen, die es erlauben, den beschreibenden Charakter oder Gattung­s­cha­rakter dieses Wortes auf sie auszudehnen.

Gericht bejaht Nähe zwischen betroffenen Warenarten

Da die von der Wortmarke SPA erfassten Mineralwässer als Zutaten für Kosmetika verwendet werden können, besteht zwischen diesen beiden Warenarten eine gewisse Nähe, die durch den Umstand verstärkt wird, dass Mineral­was­ser­her­steller bisweilen mineral­was­ser­haltige Kosmetika vertreiben.

In Anbetracht der von den einander gegen­über­ste­henden Zeichen angesprochenen Verkehrskreise, d. h. der breiten Öffentlichkeit in den Beneluxländern, des mittleren Ähnlich­keitsgrads der Zeichen, der Nähe der von den einander gegen­über­ste­henden Zeichen erfassten Waren und der großen Wertschätzung der Marke SPA war das HABM daher zu der Annahme berechtigt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise eine Verbindung zwischen den einander gegen­über­ste­henden Zeichen herstellen könnten.

Das Bild der Marke SPA und die von ihr vermittelte Aussage beziehen sich auf Gesundheit, Schönheit, Reinheit und einen hohen Gehalt an Mineralien. Dies gilt auch für Kosmetika. Sie dienen dazu, die Haut zu schützen, zu pflegen und zu reinigen und verfolgen ein Ziel der Schön­heits­pflege.

Verwendung von SPA WISDOM könnte Gefahr unlauterer Ausnutzung der Wertschätzung der Marke SPA schaffen

Im Ergebnis ist das HABM daher zu Recht davon ausgegangen, dass die Verwendung von SPA WISDOM die Gefahr einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung der Marke SPA und des von ihr vermittelten Bildes schaffen würde, so dass die Vermarktung der von der beantragten Marke erfassten Waren durch ihre Verbindung mit der älteren Marke erleichtert würde.

Erläuterungen

* Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).

** Urteile vom 25. März 2009, L’Oréal/HABM – Spa Monopole (SPALINE) (Rechtssache T-21/07), und L’Oréal/HABM – Spa Monopole (SPA THERAPY) (Rechtssache T-109/07).

Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online

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