18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen mehrere Weintrauben, die noch am Weinstock hängen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil04.04.2019

Qualitätswein Franken: Abfüllung von Frankenwein an der Mosel zulässigWerder Weingesetz noch Weinverordnung enthalten rechtliche Bestimmungen zum Abfüllort

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg hat entscheiden, dass eine Weinkellerei auch dann einen Wein als Qualitätswein Franken bezeichnen darf, wenn dieser in Zell an der Mosel abgefüllt wurden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hat einen in Franken hergestellten Wein in Zell an der Mosel abgefüllt und ihn zur Quali­täts­wein­prüfung angestellt. Dies ist für eine Vermarktung des Weins als Qualitätswein Franken erforderlich. Die Regierung von Unterfranken gab den Wein nicht zur Sinnenprüfung in die Weinprüf­kom­mission, sondern lehnte den Antrag aus rechtlichen Gründen ab. Sie begründete dies mit der sogenannten "Produkt­s­pe­zi­fi­kation Franken", die die Bedingungen für die Produktion von Qualitätswein Franken regelt und u.a. festlegt, dass ein solcher Wein im Anbaugebiet, in Bayern oder in einem an Bayern angrenzenden Bundesland abgefüllt worden sein muss; Zell an der Mosel liege aber in Rheinland-Pfalz, das nicht an Bayern angrenze.

Regelungen für Produktion von Qualitätswein Franken dürfen kein eigenständiges neues Recht setzen

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg gab der hiergegen gerichteten der Klage statt. Die entsprechende Bestimmung der Produkt­s­pe­zi­fi­kation sei unwirksam; diese dürfe nur die gesetzlichen Regelungen zusammenfassen, die ohnehin für die Produktion von Qualitätswein Franken bestünden, sie dürfe aber kein eigenständiges neues Recht setzen. Weder das Weingesetz noch die Weinverordnung enthielten aber rechtliche Bestimmungen zum Abfüllort. Inhaltich verstoße die Regelung in der Produkt­s­pe­zi­fi­kation gegen das europäische Recht auf freien Waren- und Dienst­leis­tungs­verkehr; dieses dürfe im vorliegenden Fall nur eingeschränkt werden, um die Qualität des Produkts zu sichern. Wenn ein Wein zur Abfüllung z.B. nach Konstanz in Baden-Württemberg gebracht werden dürfe, gebe es keinen erkennbaren Grund dafür, zur Sicherung der Qualität des Weines einen Transport nach Zell in Rheinland-Pfalz zu verbieten und damit den freien Warenverkehr einzuschränken.

Wein muss zur Quali­täts­wein­prüfung zugelassen werden

Die Regierung von Unterfranken müsse den Wein nun zur Quali­täts­wein­prüfung zulassen und ihm die entsprechende Prüfnummer erteilen, wenn er fehlerfrei ist und den Geschmacks­vorgaben für einen Qualitätswein Franken der Rebsorte Müller-Thurgau entspricht.

Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg/ra-online (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27272

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI