18.04.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.04.2025 
Sie sehen ein Schiff auf dem Fluß Rhein.

Dokument-Nr. 34953

Sie sehen ein Schiff auf dem Fluß Rhein.
Drucken
Urteil11.03.2025Verwaltungsgericht Wiesbaden7 K 1310/21.WI
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Wiesbaden Urteil11.03.2025

Hessischer Gastronom darf keinen Ponton auf dem Rhein errichtenGastronom wollte die Außenfläche seines Restaurants vergrößern

Die geplante Errichtung eines auf dem Rhein schwimmenden Pontons durch einen in Wiesbaden ansässigen Gastro­no­mie­betrieb bedarf zwar keiner Baugenehmigung, ist aber im Außenbereich gleichwohl baurechtlich unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Wiesbaden festgestellt.

Geklagt hatte ein Unternehmer, der am Wiesbadener Rheinufer in Mainz-Kastel ein Restaurant betreibt. Er plant, mit dem Ponton seine Bewir­tungs­fläche zu vergrößern. Der geplante Ponton soll etwa 23 x 11 Metern groß sein und Platz für etwa 108 Sitzplätze bieten. Zudem soll die Anlage künftig als schwimmende Anlegestelle für Fahrgastschiffe dienen.

Behörde: Bauvorhaben ist geneh­mi­gungs­pflichtig

Die Landes­hauptstadt Wiesbaden hatte die Erteilung eines Bauvor­be­scheides abgelehnt. Das Vorhaben sei geneh­mi­gungs­pflichtig, könne aber nicht genehmigt werden, da es den Darstellungen des Flächen­nut­zungsplans widerspreche. Dieser stelle das Gebiet landseits als „Grünfläche – Grünanlage Bestand“ und wasserseits als „Wasserfläche – Bestand“ dar. Zudem befinde sich das geplante Vorhaben in einem Landschafts­schutz­gebiet, einem Vogel­schutz­gebiet sowie in der engeren Umgebung des festgesetzten Flora-Fauna-Habitats „Wander­fisch­gebiete im Rhein“.

Richter: eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich

Das Gericht stellte fest, dass die Errichtung des geplanten Pontons zwar keiner Baugenehmigung bedürfe. Als bauliche Anlage, die sich in einem Gewässer bzw. an dessen Ufer befinde und einem wasser­recht­lichen Zulas­sungs­ver­fahren unterliege, sei das Vorhaben bauge­n­eh­mi­gungsfrei (Abschnitt I. Ziffer 13.13 der Anlage 2 zu § 55 der Hessischen Bauordnung von 2011).

... aber der Ponton verstößt gegen Baupla­nungsrecht

Das Vorhaben verstoße aber gegen Baupla­nungsrecht. Die Überbauung mit einem Ponton verstoße gegen den Flächen­nut­zungsplan, der eine Wasserfläche vorsehe. Der Ponton solle als Bewir­tungs­fläche dienen. Eine solche müsse nicht zwingend auf dem Wasser errichtet werden. Darüber hinaus beeinträchtige der geplante Ponton sowohl den Erholungswert der Wasserfläche als auch das Landschaftsbild. Beides werde gerade durch die Abwesenheit von Menschen und Bebauung geprägt. Anders als etwa ein nahegelegenes ehemaliges Restau­rant­schiff sei eine schwimmende Terrasse in einem Gewässer wie dem Rhein wesensfremd. Die durch den Ponton bewirkte Anwesenheit einer beträchtlichen Zahl von Menschen mit den damit einhergehenden Auswirkungen stelle sich als Störfaktor dar. Der Kläger könne sich auch nicht auf eine Privilegierung für seinen Betrieb, der im Außenbereich gelegen sei, berufen, denn die geplante Betrie­bs­er­wei­terung stehe nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Bestand.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann die Zulassung der Berufung beantragt werden. Über diesen Antrag hätte der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof zu entscheiden.

Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34953

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI