Dokument-Nr. 18762
Permalink https://urteile.news/
- Mutter kann nach einer Ehescheidung nicht den Vornamen der Tochter von "Susan" in "Julia" ändern lassenVerwaltungsgericht Schleswig, Urteil18.03.2009, 14 A 126/08
- "Waldmeister" ist kein zulässiger VornameHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss20.06.2014, 1 W 19/14
- KG Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennenKammergericht Berlin, Beschluss30.06.2009, 1 W 93/07
Verwaltungsgericht Trier Urteil07.07.2014
Hinzufügen eines weiteren Vornamens setzt Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus"Ivabelle" als 2. Vorname nicht zulässig
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Mannes, der seinem Vornamen den Zweitvornamen "Ivabelle" hinzufügen möchte, abgewiesen, da für die Hinzufügung eines weiteren Vornamens wichtige Gründe vorliegen müssten.
Im Januar 2013 beantragte der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bei der Beklagten die Eintragung eines weiteren Vornamens. Sein erster Vorname solle bestehen bleiben, jedoch wünsche er sich aus persönlichen Gründen die Hinzufügung des Zweitvornamens "Ivabelle".
Kein Recht auf freie Abänderbarkeit des Vornamens
Nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, erhob der Kläger nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage. Diese blieb jedoch vor dem Verwaltungsgericht Trier ohne Erfolg. In der Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass auch für die Hinzufügung eines weiteren Vornamens wichtige Gründe vorliegen müssten. Ein Recht auf freie Abänderbarkeit des Vornamens gebe es nicht, da auch insoweit ein gewichtiges öffentliches Interesse an der sozialen Ordnungsfunktion des Namens und der Namenskontinuität bestehe. In der Rechtsprechung sei die Zulässigkeit einer Namensänderung in den Fällen anerkannt, in denen der geänderte Name unverzichtbarer Ausdruck der sexuellen Persönlichkeit sei oder der religiösen Überzeugung entspreche. Gründe dieser Art habe der Kläger nicht darlegen können. Daher sei die Klage, unabhängig von der Frage, ob der Name "Ivabelle" für einen Mann überhaupt zulässig sei, abzuweisen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18762
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.