Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss20.06.2014
"Waldmeister" ist kein zulässiger VornameVornamen darf Namensträger nicht der Lächerlichkeit preisgeben
Vornamen, die den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben könnten, sind unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Bremen und erklärte somit, dass "Waldmeister" kein zulässiger Vorname ist.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens wollten ihrem Kind als dritten Vornamen den Namen "Waldmeister" geben.
Standesamt und Gerichte erklären "Waldmeister" bei Namensgebung für nicht zulässig
Nachdem sowohl das Standesamt Bremen als auch das Amtsgericht Bremen einen entsprechenden Antrag der Eltern abgelehnt haben, hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen entschieden, dass "Waldmeister" kein zulässiger Vorname ist.
Eltern sind beim Recht der Namensgebung Grenzen gesetzt
Zwar obliege den Eltern die Sorge für die Person des Kindes. Das umfasse auch das Recht, dem Kind einen Vornamen zu geben. Diesem Recht seien aber Grenzen gesetzt. Es könne kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründe, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben werde. So verhalte es sich bei der Wahl des Vornamens "Waldmeister".
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2014
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen/ra-online