18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Urteil25.04.2016

Fehlende Vertrauensbasis begründet Beendigung eines Promotions-Betreu­ungs­ver­hält­nissesKein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz

Der Betreuer eines Promo­ti­o­ns­vor­habens ist zur Auflösung des Betreu­ungs­ver­hält­nisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört ist. Das Betreu­ungs­ver­hältnis, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Doktorvater und Promovend erfordere, könne nur auf einer Vertrauensbasis gedeihen. Daher sei der Betreuer eines Promo­ti­o­ns­vor­habens zur Auflösung des Betreu­ungs­ver­hält­nisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört sei. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Trier hervor.

Im vorliegenden Fall sei die Klägerin in der Vergangenheit abgemahnt worden, weil sie getroffene Arbeits­an­wei­sungen nicht befolgt, sondern eigenmächtig darüber hinausgehende Arbeiten durchgeführt bzw. andere vereinbarte Arbeiten nicht durchgeführt und ihrem Betreuer experimentell ermittelte Daten über einen Zeitraum von Wochen nicht zur Verfügung gestellt habe.

Klägerin begehrt ca. 166.000 € Schadenersatz und Schmerzensgeld

Aus diesem Grunde sei auch das bestehende befristete Arbeits­ver­hältnis als wissen­schaftliche Hilfskraft schließlich beendet worden. An dem Angebot, die Promotion der Klägerin als Erstbetreuer zu begleiten, habe der Betreuer jedoch trotz Abmahnung und Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses zunächst festgehalten. Allerdings hätten in den folgenden drei Jahren dann jedoch keine weiteren Aktivitäten der Klägerin zur Fortsetzung ihres Promo­ti­o­ns­vor­habens stattgefunden. Stattdessen habe sie eine zivilrechtliche Amtshaftungsklage anhängig gemacht, mit der sie Schadensersatz in Höhe von etwa 166.000 € sowie Schmerzensgeld gefordert habe.

Amtshaf­tungsklage ohne Erfolg

In diesem Verfahren, das sowohl vor dem Landgericht als auch dem Oberlan­des­gericht ohne Erfolg geblieben ist, habe die Klägerin erhebliche Vorwürfe gegenüber dem Betreuer erhoben und ihn insbesondere auch für ihre schweren psychischen Erkrankungen verantwortlich gemacht. Dass der Betreuer in Anbetracht dieser Entwicklung alsdann das Betreuungsverhältnis aufgelöst habe, sei rechtlich nicht zu beanstanden, weil die Gesamt­ent­wicklung zu einer Zerstörung des Vertrau­ens­ver­hält­nisses geführt habe. Nachdem die Klägerin die Amtshaf­tungsklage vor den Zivilgerichten angestrengt und ihrem Betreuer erhebliche Amtspflicht­ver­let­zungen im Rahmen ihrer Betreuung vorgeworfen habe, habe sie auch nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Betreuer weiterhin an dem Betreu­ungs­ver­hältnis festhalten werde.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22651

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI