24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Beschluss05.01.2016

Führer­schei­n­entzug bei einmaligem Kokainkonsum zulässigFühren von Kraftfahrzeugen ist bei Kokainkonsum aus Gründen der Verkehrs­si­cherheit mit sofortiger Wirkung zu unterbinden

Steht der Konsum von Kokain aufgrund entsprechender Untersuchungen fest, kann bereits der einmalige Konsum zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht und lehnte damit den auf Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Antrag eines Fahr­erlaubnis­inhabers gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Fahr­erlaubnis­entziehung ab.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens geriet mit seinem Fahrzeug im Mai 2015 in eine Verkehr­s­kon­trolle. Ausweislich des Einsatz­be­richtes stellten die Polizeibeamten Ausfa­l­l­er­schei­nungen des Antragstellers fest. Der freiwillig durchgeführte Mashan-Test verlief positiv auf Kokain. Nach dem ärztlichen Unter­su­chungs­bericht vom selben Tag ist unter anderem eine Beeinflussung durch Drogen diagnostiziert. Der toxikologische Befund der am selben Tag erfolgten Blutentnahme belegte nach Auffassung der Gutachter die Aufnahme von Kokain. Daraufhin entzog die zuständige Fahrer­laub­nis­behörde des Landkreises Trier-Saarburg die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.

Einmalige Einnahme von Kokain schließt Fahreignung regelmäßig aus

Zu Recht, entschied das Verwal­tungs­gericht Trier und wies zur Begründung darauf hin, dass die entsprechenden Regelungen der Fahrer­laub­nis­ver­ordnung den Erfahrungssatz beinhalteten, dass bereits die einmalige Einnahme von Kokain, unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäu­bungs­mit­tel­kon­zen­tration, regelmäßig die Fahreignung ausschließe. Daher sei es in den Fällen, in denen feststehe, dass Kokain konsumiert worden sei, aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, das Führen von Kraftfahrzeugen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung dieser Regelannahme begründen könnten, habe der Antragsteller im vorliegenden Verfahren nicht vortragen können.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22103

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI