03.12.2024
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Verwaltungsgericht Oldenburg Beschluss18.06.2020

Kein Absehen von Fahr­erlaubnis­entziehung wegen einmaligen Kokainkonsums wegen psychischer Ausnah­me­si­tuationGrund für Kokainkonsum ist unbeachtlich

Von einer Fahr­erlaubnis­entziehung wegen einmaligen Kokainkonsums kann nicht abgesehen werden, wenn der Konsum auf einer psychischen Ausnah­me­si­tuation beruhte. Der Grund für den Kokainkonsum ist unbeachtlich. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Oldenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer im Mai 2020 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Kokain entzogen. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Autofahrers. Er führte an, dass es sich nur um einen einmaligen Konsum von Kokain gehandelt und dieser auf einer psychischen Ausnahmesituation beruht habe.

Psychische Ausnah­me­si­tuation als Grund für Kokainkonsum unbeachtlich

Das Verwal­tungs­gericht Oldenburg entschied gegen den Autofahrer. Die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis sei wegen des Kokainkonsums zwingend gewesen und daher rechtmäßig. Das Vorliegen einer psychischen Ausnah­me­si­tuation sei unbeachtlich. Bereits der einmalige Konsum einer harten Droge rechtfertige die Fahrer­laub­nis­ent­ziehung.

Keine Pflicht zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Die zuständige Behörde sei auch nicht verpflichtet gewesen, so das Verwal­tungs­gericht, vor der Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen.

Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)

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