18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil16.07.2009

Aufgetauter Räucherlachs muss als solcher gekennzeichnet werdenKennzeich­nungs­pflicht folgt aus der Lebensmittel-Kennzeich­nungs­ver­ordnung

Tiefgefrorener Räucherlachs darf nach dem Auftauen nicht als Frischware verkauft werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Stuttgart entschieden.

In einer Großmarkt-Filiale stellten Bedienstete eines Amtes für Veterinärwesen und Verbrau­cher­schutz im März 2008 aufgetauten und fertig verpackten Räucherlachs ohne Auftauhinweis im Kühlregal fest. Proben­un­ter­su­chungen ergaben keine Beanstandungen der sensorischen und mikro­bio­lo­gischen Eigenschaften.

Irreführung des Verbrauchers?

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hatte als erstes Verwal­tungs­gericht über die Frage zu befinden haben, ob entgegen der Auffassung der Firma durch das Unterlassen des Hinweises "aufgetaut" beim Verbraucher eine Irreführung bewirkt werde, was sich nach der Verkehr­s­auf­fassung und der (subjektiven) Erwartung des Verbrauchers beurteilt. Die Firma hatte den Lachs als "Räucherlachs Premium Qualität" als Frischware verkauft.

Richter: Kennzeichnung "aufgetaut" ist notwendig

Die 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Stuttgart wies die Klage des Betreibers der Großmarktkette auf Feststellung, dass ein solcher Hinweis ("aufgetaut") entbehrlich sei, ab.

Kennzeich­nungs­pflicht folgt aus der Lebensmittel-Kennzeich­nungs­ver­ordnung

Nach Auffassung des Gerichts ergebe sich aus den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeich­nungs­ver­ordnung, dass fertig verpackter Räucherlachs, der im Lauf des Produk­ti­o­ns­pro­zesses nach dem Räuchern gefroren wurde, um rationeller geschnitten werden zu können, nach dem Auftauen als "aufgetaut" gekennzeichnet werden müsse. Dies sei erforderlich, um die gebotene Transparenz zu schaffen, weil die Unterlassung dieser Angabe geeignet wäre, beim Verbraucher einen Irrtum herbeizuführen.

Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8190

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI