21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 34023

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Verwaltungsgericht Schleswig Beschluss28.05.2024

Keine Fahrrad­demonstration auf der Autobahn A 23Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geht vor dem Grundrecht der Versammlungs­freiheit

Eine geplante Fahrrad­demonstration darf nicht über die Autobahn A 23 führen. Das hat das Verwal­tungs­gericht Schleswig in einem Eilverfahren beschlossen

Der Antragsteller, eine Privatperson, hat für Sonntag, den 2. Juni 2024, eine Fahrrad­de­mon­s­tration unter dem Motto „A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT!“ mit 500 Teilnehmern angemeldet. Die Route sollte auch über einen Abschnitt der Autobahn A 23 führen. Der Kreis Steinburg untersagte die Nutzung der Autobahn für die Demonstration. Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag an das VG in Schleswig.

Ausweichen auf vorgeschlagene Alter­na­ti­v­routen zumutbar

Das VG kam zu dem Ergebnis, dass die Demonstration nicht über die A 23 verlaufen dürfe. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Kreis Steinburg dem Schutzgut der Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahn­verkehrs den Vorrang gegenüber dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeräumt und eine Sperrung der Autobahn für die Durchführung der Versammlung abgelehnt habe. Es sei zwar anzuerkennen, dass die geplante Versammlung einen örtlichen sowie sachlichen Bezug zur A 23 aufweise. Der Strecke­n­ab­schnitt der A 23 als Veran­stal­tungsort sei für eine effektive Wahrnehmung der Versamm­lungs­freiheit aber nicht unabdingbar. Insofern sei es dem Antragsteller zuzumuten auf die vom Kreis Steinburg vorgeschlagenen Alter­na­ti­v­routen auszuweichen welche jeweils zu einem großen Teil parallel zur Streckenführung der A 23 verliefen und somit eine Nähe sowohl zur A 23 als auch zum Versamm­lungsthema, dem geplanten Ausbau der A 20 mit einem Autobahnkreuz A 20/A 23, aufwiesen.

Mehrstündige Sperrung der Autobahn bedeutet erhebliche Gefahren

Der Kreis Steinburg, so die Richter weiter, habe überzeugend dargelegt, dass sich die mit einer Demonstration auf den Autobahnen verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr nicht mit hinreichender Sicherheit durch polizeiliche Maßnahmen bewältigen ließen. Für die Demonstration auf der A 23 wäre eine mehrstündige Sperrung der Autobahn erforderlich gewesen. In dieser Zeit bestünde eine erhebliche Gefahr für Staus und Auffahrunfälle. Das Gericht habe auch keine Zweifel an der Einschätzung der Autobahn GmbH, wonach regionale Umlei­tungs­routen für das zu erwartende Verkehr­s­auf­kommen ungeeignet seien. Gegen den Beschluss kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen OVG eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig, ra-online (pm/ab)

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