18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 15067

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss15.01.2013

Subventionierte Arbeits­ver­hältnisse im Modellprojekt "Bürgerarbeit" unterliegen dem Tarifvertrag des öffentlichen DienstesTVÖD gilt grundsätzlich für alle Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Arbeits­ver­hältnisse zwischen kommunalen Arbeitgebern und zuvor arbeitslos gewesenen Arbeitnehmern, die im Rahmen des Modellprojekts "Bürgerarbeit" mit Bundesmitteln gefördert werden, fallen unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD). Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Potsdam.

Das Bundes­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales schuf mit Erlass vom 19. April 2010 ein besonderes Verfahren, mit dem arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen (so genannte "Bürgerarbeit"). Die Finanzierung der unter dieser Bezeichnung begründeten Arbeits­ver­hältnisse erfolgt weitgehend durch Zuschüsse des Bundes zum Arbeitsentgelt und zum Sozia­l­ver­si­che­rungs­aufwand des Arbeitgebers. Der Zuschuss beträgt maximal 1.080 Euro pro Monat und darf nicht höher sein als das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt nebst Arbeitgeber-Sozia­l­ver­si­che­rungs­aufwand. Ferner ist Voraussetzung für die Förderung, dass die von den Arbeitnehmern zu verrichtenden Dienste im Sinne des § 261 Abs. 1 SGB III "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" sind.

Landrat verneint Anwendbarkeit des TVÖD auf Arbeitsplätze im Modellprojekt "Bürgerarbeit"

Der Landkreis Teltow-Fläming stellte im Rahmen dieses Modellprojekts mit Wirkung vom 1. Januar 2012 insgesamt acht Arbeitslose befristet bis zum 30. November 2014 ein. Der Personalrat stimmte zwar der Einstellung zu, machte zusätzlich aber sein Mitbe­stim­mungsrecht bei der tariflichen Eingruppierung dieser Arbeitnehmer geltend. Der Landrat vertrat hiergegen die Auffassung, dass eine tarifliche Eingruppierung nicht möglich sei, weil der TVÖD auf Arbeitsplätze im Modellprojekt "Bürgerarbeit" nicht anwendbar sei.

VG Potsdam: TVÖD auch auf Arbeitsplätze im Modellprojekt "Bürgerarbeit" anwendbar

Die Fachkammer für Landes­per­so­na­l­ver­tre­tungs­sachen des Verwal­tungs­ge­richts Potsdam hat nunmehr festgestellt, dass der TVÖD auch auf diese Arbeitsplätze anwendbar ist mit der Folge, dass der Personalrat gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 9 des Landes­per­so­na­l­ver­tre­tungs­ge­setzes bei der Eingruppierung dieser Arbeitnehmer zu beteiligen gewesen wäre. Der TVÖD gilt grundsätzlich für alle Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Zwar enthält § 1 Abs. 2 TVÖD einen Katalog von Ausnahmen; die "Bürgerarbeit" fällt jedoch unter keine der dort genannten Ausnahmen. Insbesondere ist "Bürgerarbeit" weder Gewährung von Einglie­de­rungs­hilfen im Sinne der §§ 217 ff. SGB III a.F. noch Arbeits­be­schaf­fungs­maßnahme im Sinne der §§ 260 ff. SGB III a.F. - Ferner scheidet sowohl aus geset­zes­sys­te­ma­tischen wie aus materi­ell­recht­lichen Gründen eine analoge Anwendung dieser Ausnahmefälle auf die "Bürgerarbeit" aus.

Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15067

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI