18.10.2024
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Verwaltungsgericht Neustadt sonstiges28.06.2012

Aufent­halts­verbot in der Innenstadt für Problemfan: Fußballfan darf doch zum Public-Viewing für EM-Fußballspiel Deutschland gegen ItalienPolizei sprach Aufent­halts­verbot aus, weil der Fan nach einem anderen Fußballspiel in Konflikt mit der Polizei geraten war

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt musste sich heute mit einem polizeilichen Aufent­halts­verbot ausein­an­der­setzen, das gestern von der Polizei gegenüber einem Fußballfan aus Neustadt ausgesprochen worden war.

Der Fan hatte sich am vergangenen Freitag nach dem Europa­meis­ter­schaftsspiel Deutschland gegen Griechenland an einem Autokorso in Neustadt beteiligt und war dabei in Konflikt mit Polizeibeamten geraten.

Weil die Polizei befürchtete, dass der Fußballfan während und nach dem heute Abend stattfindenden Halbfinalspiel der Euro 2012 zwischen Deutschland und Italien Straftaten begehen würde, sah sie den Fan als „Problemfan“ an und erteilte ihm für den heutigen Abend ein Aufenthaltsverbot für die Innenstadt (vgl. dazu auch eine Entscheidung des VG Stuttgart: Aufent­halts­verbot für Hooligan in Stuttgarter Innenstadt gerichtlich bestätigt).

Der Betroffene beantragte einstweiligen Rechtsschutz beim Verwal­tungs­gericht Neustadt. Ohne dass eine förmliche Entscheidung ergehen musste, erreichte der Fußballfan, dass er heute Abend nun doch noch zum Public-Viewing gehen darf. Er wird allerdings damit rechnen müssen, dass er von der Polizei verstärkt überwacht wird.

Quelle: ra-online, VG Neustadt (pm/pt)

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