21.11.2024
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Verwaltungsgericht Mainz Beschluss12.06.2008

Mainzer Problemfan - Ausreiseverbot während EM rechtmäßigGewalttätiges Auftreten deutscher Hooligans beeinträchtigt internationales Ansehen Deutschlands

Weil ein Mainzer (Antragsteller) nach polizeilichen Erkenntnissen dem Personenkreis "Gewalttäter Sport" zuzurechnen ist, hat die Stadt Mainz anlässlich der Fußball-EM ihm gegenüber angeordnet, dass sein Personalausweis vom 06.06.2008 12.00 Uhr bis 29.06.2008 24.00 Uhr nicht zum Verlassen des Geltungs­be­reichs des Grundgesetzes über eine Auslandsgrenze berechtigt. Zu Recht, hat das Verwal­tungs­gericht Mainz entschieden.

Es sei davon auszugehen, dass Hooligans aus ganz Deutschland an die Spielorte der Fußball-EM reisen werden, teilte die Polizei der Stadt Mainz mit. Nach ihren Erkenntnissen sei der Antragsteller ein gewaltbereites und Gewalt suchendes Mitglied der Mainzer Problemfanszene mit guten Kontakten zu anderen Hooli­gan­grup­pie­rungen. Er habe an sogenannten Drittor­taus­ein­an­der­set­zungen und Trainings­kämpfen mit Gleichgesinnten im Vorfeld der EM teilgenommen. Daraufhin traf die Stadt Mainz auf Antrag der Polizei die genannte Anordnung gegenüber dem Antragsteller.

Die Richter der 1. Kammer haben den sofortigen Vollzug der behördlichen Entscheidung bestätigt. Das gewalttätige Auftreten deutscher Hooligans im Ausland beeinträchtige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland, weil es deren internationales Ansehen schädige, führten die Richter aus. Es rechtfertige damit Anordnungen der vorliegenden Art. Die Stadt Mainz sei auch zu Recht davon ausgegangen, dass der Antragsteller bei einem Besuch der EM zu Gewalt­tä­tig­keiten neigen würde. Hervorzuheben sei dabei zum einen, dass der FSV Mainz 05 gegenüber dem Antragsteller ein mehrjähriges bundesweites Stadionverbot ausgesprochen habe. Zum anderen sei der Antragsteller nach einem Spiel von Mainz 05 wegen Ausein­an­der­set­zungen mit Fans der Gastmannschaft per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Quelle: ra-online, VG Mainz

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