21.11.2024
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Dokument-Nr. 2500

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Beschluss09.06.2006Bayerischer Verwaltungsgerichtshof24 CS 06.1521
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss09.06.2006

Fußball-WM: Betre­tungs­verbote, Aufent­halts­verbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigtEilentscheidung des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs

Die von der Stadt München gegenüber einem Angehörigen der "Hooligan-Szene" für die Zeit der Fußba­ll­welt­meis­ter­schaft verfügten Betretungs- und Aufent­halts­verbote (insbesondere für die "Allianz-Arena" als WM-Stadion und den public-viewing-Bereich im Olympiapark sowie den Fanbereich am Marienhof) und Meldeauflagen bei einer Polizei­dienst­stelle haben Bestand. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof mit Eilbeschluss entschieden und damit die Beschwerde gegen die vorausgegangene Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts München vom 7. Juni 2006 zurückgewiesen.

Das Gericht stützt seine Entscheidung u.a. darauf, dass von maßgeblicher Bedeutung die Zugehörigkeit des Antragstellers zur Hooligan-Szene sei, die regelmäßig durch Gewalt­be­reit­schaft in Erscheinung trete. Es spiele hingegen keine Rolle, dass der Antragsteller bisher wegen begangener Gewalt­tä­tig­keiten noch nicht bestraft worden sei. Allein durch die offen zum Ausdruck gebrachte Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis werde die Gewalt­be­reit­schaft dieser Personen gefördert und deren Gewaltanwendung psychologisch gestützt. Dies genüge für die erforderliche Annahme konkreter Verdachts­momente gegen den Antragsteller. Die von der Stadt München verfügten Maßnahmen seien zur Gefahrenabwehr geeignet und verhältnismäßig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 09.06.2006

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