17.03.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
17.03.2025 
Sie sehen verschiedene Autos auf einem asphaltierten Parkplatz.

Dokument-Nr. 34867

Sie sehen verschiedene Autos auf einem asphaltierten Parkplatz.
Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss04.03.2025

Parkplatzlärm eines neuen Parkplatz beeinträchtigt nicht AnwohnerEilantrag eines Anwohners gegen neuen Parkplatz in Freinsheim erfolglos

Die der Stadt Freinsheim erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Parkplatzes mit insgesamt 85 Pkw-Stellplätzen und drei Motor­ra­dab­stell­plätzen im Süden der Stadt verletzt einen Anwohner nicht in seinen subjektiven Rechten. Das geht aus einem Beschluss der 5. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt vom 4. März 2025 hervor.

Der Antragssteller ist Eigentümer einer in einem Mischgebiet gelegenen Eigen­tums­wohnung südlich der Altstadt von Freinsheim. In der näheren Umgebung befindet sich eine größere bisher unbebaute Freifläche, die die Stadt Freinsheim künftig als öffentlichen und privaten Parkplatz nutzen möchte. Hierfür hat sie einen Bebauungsplan aufgestellt, der die betreffenden Grundstücke als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ (Parkfläche) ausweist. Der Parkplatz ist Bestandteil des im Rahmen des städtebaulichen Sanie­rungs­pro­gramms „Historische Stadtbereiche“ erarbeiteten und durch den Stadtrat beschlossenen Sanie­rungs­rah­menplans der Stadt Freinsheim. Das Verkehrskonzept sieht an diesem Standort die Möglichkeit vor, in Ergänzung zu den bereits vorhandenen Entlas­tungs­pa­rk­plätzen im Westen, Nordosten und Osten der Altstadt, auch im Süden einen Entlas­tungs­pa­rkplatz zu realisieren.

Stadt hatte ein Schallgutachten erstellen lassen

Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans holte die Stadt Freinsheim im März 2021 ein Schallgutachten ein. Am 5. März 2024 erteilte der Landkreis Bad Dürkheim der Stadt Freinsheim eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Parkplatzes mit insgesamt 85 Pkw-Stellplätzen und drei Motor­ra­dab­stell­plätzen. Dagegen legte der Antragsteller Widerspruch ein. Die Bauarbeiten an dem Parkplatz haben Mitte Februar 2025 begonnen.

Am 17. Februar 2025 hat der Antragsteller daneben um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Er ist der Auffassung, die Baugenehmigung verstoße gegen das Rücksichtnahmegebot.

Richter: Parkplatz verstößt nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme

Die 5. Kammer des Gerichts hat den Antrag mit Beschluss vom 4. März 2025 abgelehnt. Zur Begründung führte die Kammer aus, es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die streit­ge­gen­ständliche Baugenehmigung in Bezug auf den Antragsteller gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoße. Dies folge aus den Berechnungen in der schall­tech­nischen Untersuchung vom 8. März 2021. Danach werde in Bezug auf den künftigen Parkplatzlärm der maßgebliche Immis­si­ons­richtwert von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) nicht annähernd erreicht. Was die Veränderung des Verkehrslärms auf der Anliegerstraße, die baulich nicht verändert werde, anbetreffe, sei eine Rücksichts­lo­sigkeit gegenüber dem Antragsteller ebenfalls nicht zu erkennen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde bei dem Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34867

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI