18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 31252

Drucken
Beschluss03.01.2022Verwaltungsgericht Neustadt5 L 1276/21.NW
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss03.01.2022

Eilantrag gegen Untersagung von „Montags­spaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglosBei reinen Inter­es­se­n­ab­wägung im Eilverfahren geht Gesund­heits­schutz vor

Ein Bewohner des Landkreises Südliche Weinstraße ist mit seinem Eilantrag gegen die Untersagung von „Montags­spaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße am heutigen Tage erfolglos geblieben. Dies geht aus einem Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt a.d. Weinstraße vom 03. Januar 2022 hervor.

Der Landkreis Südliche Weinstraße (im Folgenden Antragsgegner) erließ am 27. Dezember 2021 eine Allge­mein­ver­fügung, in der er u.a. in Ziffer 1 die bereits für den Montag beworbenen, aber nicht ordnungsgemäß angemeldeten sog. „Montags­spa­ziergänge“, sowie thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatz­ver­samm­lungen am 03. Januar 2022 ganztägig verbot. Der Antragsgegner begründete die Untersagung u.a. damit, die Versammlungen seien nicht rechtzeitig angemeldet worden; von ihnen gingen Infek­ti­o­ns­ge­fahren aus, die nicht gering oder vernach­läs­sigbar seien. Bei vergleichbaren Versamm­lungs­ak­ti­vitäten im gesamten Bundesgebiet, u.a. auch in Bad Bergzabern und Annweiler, hätten Versamm­lungs­teil­nehmer keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Hierdurch könne die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus ungehindert erfolgen, was es in Anbetracht der hohen Inzidenzen in der Südpfalz unbedingt zu vermeiden gelte. Eine andere, den gleichen Erfolg herbeiführende Maßnahme sei zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allge­mein­ver­fügung nicht ersichtlich.

Dagegen legte der Antragsteller Widerspruch ein und suchte um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach.

Richter lehnen den Antrag ab

Es könne in Anbetracht der Kürze der der Kammer zur Verfügung stehenden Zeit nicht verlässlich beurteilt werden, ob das Verbot von „Montags­spa­zier­gängen“ oder Ersatz­ver­an­stal­tungen am heutigen Tag offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sei. Soweit der Antragsgegner die Untersagung maßgeblich damit begründet habe, von den „Montags­spa­zier­gängen“ gingen Infek­ti­o­ns­ge­fahren aus, bedürfe es einer Klärung der Frage, in welchem Verhältnis die versamm­lungs­rechtliche Befugnis zum Erlass eines Versamm­lungs­verbots nach § 15 Abs. 1 Versamm­lungs­gesetz zu den infek­ti­o­ns­schutz­recht­lichen Befugnissen nach § 28 Abs. 1 Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz (IfSG) zum Erlass von notwendigen Schutzmaßnahmen stehe. Denn § 28 a Abs. 8 Satz 1 IfSG schließe in der Nr. 3 ausdrücklich die Untersagung von Versammlungen oder Aufzügen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes als mögliche Schutzmaßnahme aus. Eine Klärung dieser komplexen Rechtsfrage müsse dem Haupt­sa­che­ver­fahren vorbehalten bleiben.

Richter nahmen eine Inter­es­se­n­ab­wägung vor

Deshalb nehme die Kammer eine reine Inter­es­se­n­ab­wägung vor. Diese falle zu Lasten des Antragstellers aus. Denn der Antragsgegner habe erklärt, dass eine Verlängerung des Versamm­lungs­verbots über den 03. Januar 2022 hinaus nicht geplant sei.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31252

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI