18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Urteil18.11.2015

Autofahrer kann sich bei Nachweis positiver Amphetaminwerte nicht auf Einnahme von Appetitzüglern berufenBereits einmaliger Konsum sogenannter harter Drogen rechtfertigt Entziehung Fahrerlaubnis

Sind bei einem Fahr­erlaubnis­inhaber zwei Urinproben positiv in Bezug auf die Droge Amphetamin ausgefallen, darf ihm die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen werden. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Neustadt.

Nach der verwal­tungs­ge­richt­lichen Rechtsprechung genügt bereits der einmalige Konsum dieser sogenannten harten Droge zum Nachweis der fehlenden Fahreignung, was zwingend die Entziehung Fahrerlaubnis durch die Behörde zur Folge hat, auch wenn der Betreffende nicht unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Kläger verweist auf mögliche verfälschte Ergebnisse durch Einnahme von Erkäl­tungs­mitteln, Medikamenten oder Appetitzüglern

In dem zugrunde liegenden Fall wiesen zwei Urinproben des Klägers in einem kurzen zeitlichen Abstand positive Amphetaminwerte auf. Nach dem toxikologischen Gutachten der Universität Freiburg war damit die Aufnahme von Amphetamin durch den Kläger belegt. Die Fahrer­laub­nis­behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Der Kläger wandte dagegen mit seiner Klage vor dem Verwal­tungs­gericht ein, dass die positiven Werte durch Erkäl­tungs­mittel, andere Medikamente oder Appetitzügler verursacht worden sein könnten, die er eingenommen habe und die amphe­t­a­mi­n­ähnliche Wirkstoffe enthielten. Diese Einwände verhalfen der Klage nicht zum Erfolg.

Vom Kläger angegebener Appetitzügler eher als Rausch- und Partydroge bekannt

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt schenkte seinem Vortrag schon deshalb keinen Glauben, weil er im Laufe des Verfahrens unter­schiedliche Erklä­rungs­versuche für die positiv ausgefallenen Urinproben unternommen habe. Nach wissen­schaft­lichen Erkenntnissen könnten Ephedrine oder Pseudoephedrine, die in bestimmten Erkäl­tungs­mitteln enthalten seien, zwar unter bestimmten Labor­be­din­gungen positive Metam­phe­t­a­minwerte im Urin erzeugen, eine artifizielle Bildung von Amphetamin sei aber bei der Analyse nicht möglich. Das vom Kläger genannte Präparat "AN1", auch als "Amphetaminil" bezeichnet, werde nach den Recherchen des Gerichts im Internet nicht als frei verkäuflicher Appetitzügler gehandelt, sondern als Psychopharmakon charakterisiert, das schon seit langem auch als Rausch- und Partydroge missbraucht werde. Dass der Kläger ein solches Mittel völlig arglos zum Abnehmen eingenommen habe, sei vor diesem Hintergrund nicht glaubhaft.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21943

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI