Verwaltungsgericht Münster Urteil08.07.2013
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Stalkings gerechtfertigtSchizophrene Erkrankung begründet mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
Leidet ein Autofahrer an einer schizophrenen Erkrankung und führt dies zu Nachstellungen (Stalking), so begründet dies eine mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen. Denn nach dem Ergebnis eines medizinischen Gutachtens war er nicht in der Lage den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. So wurde ihm eine paranoide oder schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert. Der Autofahrer war mehrere Jahre als psychisch Auffällig in Erscheinung getreten und war als Stalker von mehreren Personen aufgetreten. Da dieser jedoch mit der Fahrerlaubnisentziehung nicht einverstanden war, erhob er Klage.
Fahrerlaubnisentziehung war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster entschied gegen den Autofahrer. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig gewesen. Unter Zugrundelegung der Ziffer 3.10.5 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, Stand 2. November 2009, hat das Verwaltungsgericht dem Autofahrer die Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund seiner schizophrenen Erkrankung ausgeschlossen. Denn eine schwere psychotische Krankheitserscheinung könne das Realitätsurteil eines Menschen so stark beeinträchtigen, dass selbst die Einschätzung normaler Verkehrssituationen gestört wird.
Stalking-Verhalten begründete Gefährdung des Straßenverkehrs
Das Verwaltungsgericht gab zu bedenken, dass es nur eine Frage des Zufalls und der Zeit gewesen sei, ob oder bis das Stalking-Verhalten des Autofahrers unter Zuhilfenahme eines PKW ausgeübt wird und es dabei zu einer Störung des Straßenverkehrs kommt. Die dadurch entstehende besondere Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, rechtfertige die Entziehung der Befugnis Kraftfahrzeuge zu führen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (vt/rb)