21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 32654

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht München Urteil20.12.2022

Erste juristische Staatsprüfung: Kein Anspruch auf Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit auf KonzeptpapierIm Zweifelsfall besteht Obliegenheit des Prüflings nachzufragen

Verfasst ein Prüfling im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung die Prüfungsarbeit irrtümlich auf dem Konzeptpapier anstatt im Prüfungsheft, geht das zu seinen Lasten. Ein Anspruch auf Bewertung der Arbeit auf dem Konzeptpapier besteht nicht. Bestehen Unklarheiten muss der Prüfling nachfragen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 trat ein angehender Jurist in Bayern seine erste juristische Staatsprüfung an. Bei der ersten schriftlichen Prüfung kam es aufgrund eines verwirrenden Hinweises auf dem Prüfungsheft zu einem folgenschweren Fehler. Der Prüfling verfasste die gesamte Prüfungsarbeit auf dem Konzeptpapier anstatt - wie vorgeschrieben - im Prüfungsheft, da auf der ersten Seite des Prüfungshefts der Hinweis "Nicht öffnen!" stand. Seine Arbeit wurde deshalb mit Punkten bewertet. Nachfolgend klagte der Prüfling darauf, dass seine Arbeit auf dem Konzeptpapier bewertet wird.

Kein Anspruch auf Bewertung der Arbeit auf Konzeptpapier

Das Verwal­tungs­gericht München entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Bewertung seiner auf dem Konzeptpapier verfassten Prüfungsarbeit zu. Es sei nicht zu beanstanden, dass das Landes­jus­tiz­prü­fungsamt vorgibt, dass die zu bewertende schriftliche Prüfungsarbeit nur die schriftliche Bearbeitung im Prüfungsheft ist und sonstige Ausarbeitungen nicht bewertet werden. Es sei daher unerheblich, dass erkennbar war, dass der Kläger die Prüfungs­leistung auf dem Konzeptpapier erbracht hatte. Die Ausführungen des Klägers auf dem Konzeptpapier haben nicht den formalen Anforderungen entsprochen.

Im Zweifelsfall besteht Obliegenheit des Prüflings nachzufragen

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts sei der Hinweis auf dem Prüfungsheft zwar irreführend gewesen. Jedoch sei zu beachten, dass bei der mündlichen Belehrung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass für die Ausführungen das Prüfungsheft verwendet werden muss. Bei bestehenden Zweifeln hätte der Kläger sich Gewissheit über die prüfungs­recht­lichen Vorgaben verschaffen müssen.

Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32654

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI