23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29363

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil15.10.2020

Durch­fa­l­len­lassen eines Prüflings wegen Handy­we­cke­r­klingeln in Prüfung ungerecht­fertigtVerwal­tungs­gericht Koblenz zur Sanktionierung von "Handy­we­cke­r­klingeln" in einer Prüfung

Die Klausur eines Studenten, dessen "Handy-Wecker" während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note "nicht ausreichend" bewertet werden. In einem Fall, den das Verwal­tungs­gericht Koblenz zu entscheiden hatte, verneinten die Richter das Vorliegen eines Täuschungs­versuchs. Auch unter dem Gesichtspunkt der "Störung des Prüfungs­verlaufs" sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.

Während einer schriftlichen Prüfung löste die Weckfunktion des sich im "Flugmodus" befindlichen Handys des Klägers aus, das er zuvor ca. 40 Meter entfernt von seinem Klausur­a­r­beitsplatz in einer Tasche verstaut hatte. Die Klausuraufsicht wertete diesen Vorfall als Täuschungs­versuch und verwies den Kläger aus dem Prüfungsraum. Seine Klausur wurde mit "nicht ausreichend" bewertet. Nach erfolglos durchgeführtem Wider­spruch­ver­fahren machte der Kläger vor dem Verwal­tungs­gericht u. a. geltend, am Vortag der Prüfung einen wichtigen Termin gehabt zu haben. Der Wecker habe ihm als Erinne­rungs­stütze gedient. Danach habe er vergessen, diesen auszustellen. Außerdem sei er davon ausgegangen, durch das Einschalten des "Flugmodus" auch die Weckfunktion deaktiviert zu haben.

Einschlägige Bestimmungen zum Prüfungs­ver­fahren, sowie zu etwaigen Sanktionen notwendig

Die Klage hatte Erfolg. Die einschlägige Prüfungsordnung und die hierzu verfassten Klausur­grundsätze, so die Koblenzer Richter, böten keine ausreichende Grundlage, um das Klingeln des "Handy-Weckers" als Täuschungs­versuch zu werten. Zwar sei es hiernach verboten, elektronische Sende- und Empfangsgeräte eingeschaltet mit in den Prüfungsraum zu nehmen. Ob das sich im "Flugmodus" befindliche Mobiltelefon in diesem Sinne eingeschaltet und damit kommu­ni­ka­ti­o­ns­bereit gewesen sei, könne aber offenbleiben. Denn ein Verstoß gegen diese Bestimmung sei - anders als z. B. die Mitnahme eines Handys an den Klausur­a­r­beitsplatz - nicht sankti­o­ns­bewehrt. Die Grundsätze der Rechtsklarheit und Bestimmtheit erforderten aber, dass durch die einschlägigen Bestimmungen zum Prüfungs­ver­fahren sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge eindeutig festgelegt seien. Fehle es hieran, sei es nicht gerechtfertigt, eine Klausur mit der Note "nicht ausreichend" zu bewerten.

Kein vorsätzlicher Täuschungs- oder Störungsversuch des Klägers

Diese Benotung komme auch nicht deshalb in Betracht, weil durch das Klingeln des "Handy-Weckers" der Prüfungsablauf gestört worden sei. Eine solche Sanktion sei gemessen an den Umständen des Einzelfalls unver­hält­nismäßig. Einer eventuellen Störung anderer Prüflinge durch das Klingeln habe durch eine kurze Schreib­ver­län­gerung begegnet werden können. Zudem lägen für ein vorsätzliches Handeln des Klägers keine Anhaltspunkte vor.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29363

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI