21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Beschluss05.03.2012

Erste-Hilfe-Kurse auch an Sonn- und Feiertagen zulässigÜberwiegendes öffentliches Interesse an Untersagung der Lehrgänge nicht zu erkennen

Kurse in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort sind vorerst auch an Sonn- und Feiertagen weiterhin möglich. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Minden.

Im zugrunde liegenden Fall untersagte die Stadt Bielefeld einer Veranstalterin von Lehrgängen in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen die Durchführung diese Lehrgänge an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung.

Störung der Sonn- und Feiertagsruhe wurde von Bevölkerung niemals beanstandet

Das Verwal­tungs­gericht Minden ließ offen, ob die Durchführung derartiger Lehrgänge dem Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen unterfällt. Angesichts der jahrelangen unbeanstandeten Praxis, der Tatsache, dass zahlreiche andere Fort- und Weiter­bil­dungs­maß­nahmen ebenfalls an Sonntagen stattfinden und eine Störung der Sonn- und Feiertagsruhe aus den Kreisen der Bevölkerung niemals geltend gemacht worden sei, sei ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, dass die Lehrgänge der Antragstellerin ab sofort nicht mehr stattfänden, nicht zu erkennen.

Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13137

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI