21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss08.11.2019

Fahrten­buch­auflage für 15 Monate bei nicht möglicher Feststellung des Fahrzeugführers nach Verkehrsverstoß rechtmäßigPflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs soll Ahndung eines künftigen Verkehrs­ver­stoßes ohne Schwierigkeiten ermöglichen

Das Führen eines Fahrtenbuchs kann gegenüber einem Fahrzeughalter angeordnet werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Verstoß gegen Verkehrs­vor­schriften nicht möglich war. Zur Abwendung der Anordnung genügt es nicht, wenn der Halter nach dem Verkehrsverstoß den Erhalt des Anhörungsbogens der Bußgeldstelle bestreitet. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Mainz.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit einem auf den Antragsteller zugelassenen Pkw wurde außerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit von 80 km/h um (bereinigt) 34 km/h überschritten. Zur Ermittlung des verant­wort­lichen Fahrers suchte die Polizeibehörde u.a. den Fahrzeughalter mehrfach erfolglos zu Hause auf, befragte Nachbarn zu dem bei der Verkehr­s­kon­trolle gefertigten Lichtbild und bemühte sich um behördliche Vergleichsfotos. Eine Identifizierung des Fahrers konnte jedoch nicht vorgenommen werden. Nachdem der Fahrzeughalter telefonisch eine Mitwirkung an dem Sachverhalt verweigert hatte, ordnete die Antragsgegnerin unter Sofortvollzug die Führung eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 15 Monaten an. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Fahrzeughalters, mit dem er im Wesentlichen geltend machte, einen Anhörbogen der Bußgeldbehörde nicht erhalten und auch in Telefonaten mit den Polizeibehörden keine Angaben über den Tatvorwurf erfahren zu haben.

VG: Anordnung der Fahrten­buch­auflage für die Dauer von 15 Monaten ermes­sens­gerecht

Das Verwal­tungs­gericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Der für den begangenen Geschwindigkeitsverstoß vorgesehene Eintrag eines Punktes im Verkehrs­zen­tra­l­re­gister lasse die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter zu, weil in der Punktzuordnung die Schwere des Verkehrs­ver­stoßes zum Ausdruck komme. Auf der Grundlage der von der Polizeibehörde in ausreichendem Umfang vorgenommenen Nachforschungen habe der für die Tat verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden können. Nachdem der Antragsteller als Fahrzeughalter die Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers in einem Telefonat gegenüber der Polizei generell verweigert und mitgeteilt habe, dass Anfragen (nach seinem bevorstehenden Urlaub) schriftlich an ihn gerichtet werden könnten, komme es nicht darauf an, ob ihm ein Anhörungsbogen der Bußgeldstelle tatsächlich nicht zugegangen sei. Angesichts des Maßes der Geschwindigkeitsüberschreitung, der Gefahr der Wiederholung sowie der fehlenden Aufklä­rungs­be­reit­schaft des Antragstellers bei dem anlassgebenden Verkehrsverstoß sei die Anordnung der Fahrten­buch­auflage auch mit Blick auf die Dauer von 15 Monaten ermes­sens­gerecht. Mit der Auferlegung der Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs solle nämlich die Ahndung eines künftigen Verkehrs­ver­stoßes ohne Schwierigkeiten ermöglicht werden. Hierbei werde der Halter eines Fahrzeugs in die Verantwortung genommen, dem es freigestanden habe, den Kreis der für den erfolgten Verkehrsverstoß in Betracht kommenden Fahrer zu benennen. (Verwal­tungs­gericht Mainz, Beschluss vom 8. November 2019, )

Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28087

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI