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Verwaltungsgericht Mainz Urteil11.07.2012

Schäferhunde reißen trächtiges Reh – Einstufung als gefährliche Hunde nicht zu beanstandenErstmaliger oder einmaliger Vorfall zur Einstufung als gefährlicher Hund ausreichend

Schäferhunde, die ein trächtiges Reh gehetzt und gerissen haben, dürfen von der Stadt zu Recht unter Anordnung des Sofortvollzugs als gefährliche Hunde eingestuft werden. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Streitfall hetzten und rissen zwei frei laufenden Schäferhunde am Stadtrand ein trächtiges Reh. Aufgrund seiner schweren Verletzungen musste der zuständige Jagdpächter das Tier erschießen. Den von der zuständigen Jagdge­sell­schaft geforderten Schadenersatz in Höhe von 400 Euro zahlte die Hundehalterin.

Stadt stuft Tiere per Bescheid und unter Anordnung des Sofortvollzugs als gefährliche Hunde ein

Die Stadt Worms stufte per Bescheid und unter Anordnung des Sofortvollzugs die Hunde als gefährliche Hunde ein und ordnete außerdem an, dass die Tiere nur noch getrennt und an der Leine sowie mit Maulkorb versehen ausgeführt werden dürfen. Zudem gab sie der Tierhalterin auf, eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde zu beantragen.

Wild oder Vieh hetzende Hunde sind dem Gesetz nach als gefährliche Hunde einzustufen

Die Halterin wandte sich mit einem auf die Aussetzung des Sofortvollzugs abzielenden Antrag an das Verwal­tungs­gericht. Die Frau machte geltend, dass die behördlichen Maßnahmen völlig unver­hält­nismäßig seien, zumal es sich bei der fraglichen Angelegenheit um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe. Die Richter des Verwal­tungs­ge­richts Mainz haben den Antrag abgelehnt. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt hätten, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, seien nach dem Gesetz gefährliche Hunde. Dabei genüge ein erstmaliger oder einmaliger Vorfall. Im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr sei die Behörde nicht gehalten, weitere Vorfälle abzuwarten, bevor sie einen auffällig gewordenen Hund als gefährlichen Hund einstufe.

Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

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