18.10.2024
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Verwaltungsgericht Köln Beschluss09.09.2015

Flüchtlings­unterkunft in Köln-Rondorf darf gebaut werdenUnzumutbare Lärmimmissionen nicht zu erwarten

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat den Eilantrag mehrerer Anwohner gegen den Bau einer Flüchtlings­unterkunft abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Streitfall machten mehrere Anwohner (Antragsteller) geltend, dass der Bau einer Unterkunft für ca. 150 Flüchtlinge am Merlinweg in Köln-Rondorf gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoße. Es sei mit erheblichen Lärmimmissionen zu rechnen, die ihnen im reinen Wohngebiet nicht zumutbar seien.

Geplante Flücht­lings­un­terkunft liegt nicht in reinem Wohngebiet

Dem ist das Verwal­tungs­gericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die geplante Flücht­lings­un­terkunft nicht in einem reinen Wohngebiet liege. Die Antragsteller hätten keinen Anspruch darauf, dass auch die an das reine Wohngebiet angrenzende Fläche nicht mit einer Flücht­lings­un­terkunft bebaut werde. Denn der Anspruch auf Gebiet­s­er­haltung beziehe sich nur auf das Wohngebiet selbst. Ferner könne nicht festgestellt werden, dass die geplante Unterkunft für die Grundstücke der Antragsteller unzumutbare Lärmimmissionen mit sich bringen werde.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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