15.11.2024
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Verwaltungsgericht Köln Urteil30.09.2014

LKW-Maut ist rechtmäßigDie im Bundes­fern­straßen­maut­gesetz festgesetzten Mautsätze verstoßen nicht gegen Vorgaben der europäischen Wege­kosten­richt­linien

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die LKW-Maut der Jahre 2009 bis 2014 rechtmäßig ist.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die im Bundes­fern­stra­ßen­maut­gesetz festgesetzten Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekos­ten­richt­linien verstoßen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestal­tungs­spielraum bezüglich der gewählten Kalku­la­ti­o­ns­methode zu. Die konkrete Berechnung der Mautsätze werde durch den europäischen Richt­li­ni­engeber nicht vorgeben.

Mautsätze wurden nicht willkürlich festgesetzt

Auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz könne dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Insbesondere seien die Mautsätze nicht willkürlich festgesetzt, sondern deren Berechnung sei transparent und nachvollziehbar.

Gericht verneint Kalkulations- und Methodenfehler

Schließlich konnte das Gericht auch keine anderen Kalkulations- und Methodenfehler feststellen, so dass die Klägerinnen verpflichtet sind, die Mautgebühren seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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