23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Urteil05.04.2011

VG Köln: Verbot von Sportwetten auch auf der Grundlage des aktuell geltenden Glückss­piel­staats­ver­trages rechtswidrigGericht hält Erlaubnis zum Anbieten und Vermitteln von Sportwetten für ausländische Wettver­an­stalter nicht für erforderlich

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat das Verbot von Sportwetten auch auf der Grundlage des aktuell geltenden Glückss­piel­staats­ver­trages für rechtswidrig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall klagten zwei private Sport­wet­ten­ver­mittler gegen die Untersagung ihrer Tätigkeit auf der Grundlage des aktuell geltenden Glückss­piel­staats­ver­trages.

Gericht gibt Klagen gegen Ordnungs­ver­fü­gungen statt

Bereits im November 2010 hatte das Gericht mit drei Urteilen (1 K 3293/07, 1 K 3356/07 und 1 K 3497/06) Ordnungs­ver­fü­gungen aufgehoben, die vor dem 1. Januar 2008 auf der Grundlage des bis zum 1. Januar 2008 geltenden Sport­wet­ten­ge­setzes NRW ergangen waren. Nunmehr hat das Gericht auch Klagen gegen Ordnungs­ver­fü­gungen stattgegeben, die nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Glückss­piel­staats­ver­trages sowie des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zu bewerten waren.

Staatliches Sport­wet­ten­monopol auch nach aktueller Rechtslage nicht mit Dienst­leis­tungs­freiheit vereinbar

Das Verwal­tungs­gericht stellte fest, dass das staatliche Sportwettenmonopol auch nach der aktuellen Rechtslage nicht mit der europarechtlich verbürgten Dienst­leis­tungs­freiheit vereinbar sei. Entgegen der Auffassung des Oberver­wal­tungs­ge­richts für das Land Nordrhein-Westfalen geht das Gericht zudem davon aus, dass die ausländischen Wettver­an­stalter und die privaten Wettvermittler nicht im Besitz einer Erlaubnis nach nordrhein-westfälischem Recht sein müssen, um hier Sportwetten anbieten und vermitteln zu dürfen.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11428

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI