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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil07.09.2010

VG Koblenz: Beamten­be­soldung im Jahr 2008 verfas­sungsgemäßBenachteiligung gegenüber Tarif­be­schäf­tigten im öffentlichen Dienst liegt nicht vor

Die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamten war im Jahr 2008 amtsangemessen und damit verfas­sungsgemäß. Das hat das Verwal­tungs­gericht Koblenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Justizamtsrat geklagt. Er machte geltend, dass sein Einkommen im Jahr 2008 in verfas­sungs­widriger Weise zu niedrig bemessen gewesen sei. Vergleichbare Tätigkeiten in der Privat­wirt­schaft seien höher bezahlt. Zudem habe der Gesetzgeber die Besoldung nicht ausreichend an die allgemeine Wirtschafts- und Einkom­men­s­ent­wicklung angepasst.

Einkommen mit dem von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Das Nettoeinkommen des Klägers entspreche den verfas­sungs­recht­lichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung. Es ermögliche ihm eine amtsangemessene Lebensführung. Das Einkommen sei auch mit dem Einkommen von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar. Der Kläger werde schließlich auch nicht gegenüber Tarif­be­schäf­tigten im öffentlichen Dienst benachteiligt.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

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