18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil07.09.2010

VG Koblenz: Beamten­be­soldung im Jahr 2008 verfas­sungsgemäßBenachteiligung gegenüber Tarif­be­schäf­tigten im öffentlichen Dienst liegt nicht vor

Die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamten war im Jahr 2008 amtsangemessen und damit verfas­sungsgemäß. Das hat das Verwal­tungs­gericht Koblenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Justizamtsrat geklagt. Er machte geltend, dass sein Einkommen im Jahr 2008 in verfas­sungs­widriger Weise zu niedrig bemessen gewesen sei. Vergleichbare Tätigkeiten in der Privat­wirt­schaft seien höher bezahlt. Zudem habe der Gesetzgeber die Besoldung nicht ausreichend an die allgemeine Wirtschafts- und Einkom­men­s­ent­wicklung angepasst.

Einkommen mit dem von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Das Nettoeinkommen des Klägers entspreche den verfas­sungs­recht­lichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung. Es ermögliche ihm eine amtsangemessene Lebensführung. Das Einkommen sei auch mit dem Einkommen von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar. Der Kläger werde schließlich auch nicht gegenüber Tarif­be­schäf­tigten im öffentlichen Dienst benachteiligt.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10279

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI