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Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss02.08.2010

Jahrma­rkt­zu­lassung kann nicht gerichtlich erzwungen werden, wenn die Platzkapazität erschöpft istGericht lehnt Zulassung weiterer Fahrgeschäfte für Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 ab

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat Eilanträge von Schaustellern, die eine Zulassung ihrer Fahrgeschäfte zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 gerichtlich durchsetzen wollten, abgelehnt.

Die Stadt Bad Kreuznach veranstaltet vom 20. bis 24. August 2010 einen Jahrmarkt. Zulas­sungs­anträge der Antragssteller für ihre Fahrgeschäfte lehnte sie ab. Nach erfolglosem Widerspruch haben sich die Unternehmer an das Verwal­tungs­gericht gewandt, um die Zulassung ihrer Fahrgeschäfte im Eilverfahren zu erzwingen.

Entscheidung der Stadt beruhe auf Platzkonzept

Die Eilanträge wurden von den Richtern im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, dass die Platzkapazität des Jahrmarkts erschöpft sei. So seien etwa für Autoskooter auf dem Jahrmarkt drei Plätze vorgesehen und bereits vergeben worden. Diese anderweitigen Verga­be­ent­schei­dungen hätten die Antragssteller nicht angefochten. Hinsichtlich des Breakdancers sei zwischen den Beteiligten streitig, ob die ablehnende Entscheidung der Stadt auf einem sachgerechten Platzkonzept beruhe. Weiter sei umstritten, ob das Fahrgeschäft mit einem Durchmesser von 25 m überhaupt auf den für einen Breakdancer vorgesehenen Platz passe. Diese Punkte hätten im Eilverfahren nicht mit der für eine Zulassung notwendigen Gewissheit geklärt werden können.

Rechtliche Bedenken sind im Klageverfahren zu klären

Nach der ablehnenden Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts betreffend einen Kinder-Autoskooter (Beschluss vom 21.07.2010, 3 L 660/10.KO) sind damit auch die übrigen Eilanträge von Schaustellern ohne Erfolg geblieben. Verbliebene rechtliche Bedenken gegen die Verga­be­ent­schei­dungen werden im Klageverfahren abschließend zu klären sein.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz / ra-online

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