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Verwaltungsgericht Kassel Urteil17.04.2008

Lehrer wegen Kinderpor­no­grafie entlassenVerbeamteter Lehrer aus dem Dienst entfernt

Die Diszi­pli­na­r­kammer des Verwal­tungs­ge­richts Kassel hat einen Lehrer aus dem Dienst entfernt. Der Lehrer war an einer Mittel­punkt­schule in Mittelhessen tätig. Er unterrichtete u.a. in den Fächern Physik und Informatik.

Das Amtsgericht Marburg verurteilte ihn am 26.2.2007 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 4000 €, weil er in der Zeit von Juni 2003 bis Januar 2006 mehr als 103 Dateien kinderpor­no­gra­fischen Inhalts auf seinen Homecomputern geladen und zum Teil von dort aus auch versandt hatte.

Daraufhin hat ihm das Hess. Kultus­mi­nis­terium vorläufig die Wahrnehmung seiner Lehrertätigkeit untersagt und angeordnet, dass seine Dienstbezüge zu 50 % einbehalten werden.

Mit einer am 12.11.2007 beim Verwal­tungs­gericht Kassel eingegangenen Klage hat das Kultus­mi­nis­terium sodann beantragt, den Lehrer aus dem Dienst zu entfernen.

Die Diszi­pli­na­r­kammer des Verwal­tungs­ge­richts hat diesem Antrag entsprochen. In der mündlichen Urteils­be­gründung hat der Vorsitzende der Kammer ausgeführt, dass der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen habe. Dadurch habe er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren. Ein solches Verhalten als Beamter allgemein und speziell als Lehrer belaste die Integrität und das Ansehen des Beamtentums dermaßen, dass seine Weiter­ver­wendung - auch außerhalb des Lehrerberufs - für den Dienstherrn unzumutbar sei. Es komme deshalb auch nicht mehr darauf an, ob der Beamte durch eine Psychotherapie auf Dauer erfolgreich von seinen strafbaren sexuellen Neigungen ablassen werde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/08 des VG Kassel vom 17.04.2008

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