18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 24418

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil20.04.2017

Karlsruher Miet­wagen­unternehmen hat Anspruch auf zehn Genehmigungen für den Verkehr mit TaxenVG Karlsruhe bejaht Genehmigungen für Miet­wagen­unternehmen

Das Verwal­tungs­ge­richts Karlsruhe hat einer Klage eines Karlsruher Miet­wagen­unternehmens stattgegeben und die beklagte Stadt Karlsruhe dazu verpflichtet, dem Miet­wagen­unternehmen zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen zu erteilen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Karlsruhe den auf die einschlägigen Vorschriften des Perso­nen­be­för­de­rungs­ge­setzes gestützten Antrag des klagenden Karlsruher Mietwa­gen­un­ter­nehmens mit der Begründung abgelehnt, dass der Klägerin im Hinblick auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen und die Zahl der vorrangigen Bewerber derzeit keine Genehmigung erteilt werden könne, da ansonsten die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht und die öffentlichen Verkehr­s­in­teressen beeinträchtigt wären.

Stadt Karlsruhe muss Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen erteilen

Dem ist das Verwal­tungs­gericht Karlsruhe nicht gefolgt und hat die Stadt zur Erteilung der von der Klägerin begehrten zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen verpflichtet. Die Stadt habe nicht nachvollziehbar dargetan, dass die Erteilung weiterer Genehmigungen zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrs­be­dienung mit Taxen führen würde. Bei der prognostischen Einschätzung der Funkti­o­ns­fä­higkeit des örtlichen Taxengewerbes habe die Stadt den maßgeblichen Sachverhalt weder vollständig noch zutreffend ermittelt. Nach dem Gesetz sei die Nachfrage nach Beför­de­rungs­auf­trägen bei der Progno­se­ent­scheidung zu berücksichtigen. Nach den Erhebungen der Stadt sei indessen völlig unklar, in welchem Umfang in den vergangenen Jahren Taxidienstleistungen nachgefragt worden seien. Aus den vorliegenden Daten ließen sich damit auch keine Erkenntnisse für die Prognose gewinnen, wie sich die Nachfrage nach Beför­de­rungs­leis­tungen in Zukunft entwickeln werde.

Entwicklung der Ertrags- und Kostenanlage muss unter Einbeziehung der Einsatzzeit berücksichtigt werden

Nach dem Gesetz sei bei der Beurteilung der Funkti­o­ns­fä­higkeit des örtlichen Taxengewerbes darüber hinaus die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit zu berücksichtigen. Die Angaben der Bestands­un­ter­nehmer zu ihrer wirtschaft­lichen Lage habe die Stadt allerdings ungefiltert übernommen und ihrer Progno­se­ent­scheidung damit offenkundig unrichtige Daten zur Ertrags- und Kostenlage zugrunde gelegt. Die Stadt gehe selbst davon aus, dass die von den Taxiunternehmen vorgelegten Zahlen zumindest zum Teil nicht den wirklichen Umsätzen entsprächen und vermute eine systematische Verletzung steuer­recht­licher und sozia­l­ver­si­che­rungs­recht­licher Pflichten nicht weniger Unternehmen. Trotzdem habe sie diese Daten bei ihrer Beurteilung der Funkti­o­ns­fä­higkeit des örtlichen Taxengewerbes herangezogen, ohne sie, wie rechtlich geboten, einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

Taxigewerbe in Karlsruhe trotz weiterer Genehmigungen nicht in seiner Funkti­o­ns­fä­higkeit bedroht

Entgegen dem Gesetz habe die Stadt zudem die im Vergleich mit anderen Städten auffallend geringe Taxendichte in Karlsruhe nicht hinreichend berücksichtigt. Die vorliegenden Zahlen sprächen dafür, dass das Taxengewerbe in Karlsruhe auch bei Erteilung weiterer Genehmigungen nicht in seiner Funkti­o­ns­fä­higkeit bedroht sei. Dagegen spreche auch, dass es jedenfalls seit 2009 im Stadtbezirk keine echten Geschäfts­aufgaben gegeben habe. Bei dieser Sachlage habe die Klägerin Anspruch auf Erteilung der beantragten Genehmigungen; denn den vorhandenen Daten könne nicht entnommen werden, dass eine infolgedessen eintretende Erhöhung der Zahl der erteilten Genehmigungen die Funkti­o­ns­fä­higkeit des örtlichen Taxengewerbes offensichtlich beeinträchtigen würde.

Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe, ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24418

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI