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04.03.2026 

Dokument-Nr. 35805

Sie sehen ein Modellflugzeug auf einem Gewässer.
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Urteil26.02.2026Verwaltungsgericht HannoverAz. 9 A 2958/24 & 9 A 5357/24
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Hannover Urteil26.02.2026

Klage gegen natur­schutz­recht­liches Verbot des Modell­flug­be­triebs über dem Steinhuder Meer erfolglosUntersagung des Betriebs unbemannter Modellflugzeuge zum Schutz von Vogelbeständen bestätigt

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat die Klage gegen eine auf das Natur­schutzrecht gestützte Entscheidung der Region Hannover abgewiesen. Die Region hat in ihrer Funktion als Natur­schutz­behörde dem Kläger mit dem angegriffenen Bescheid den Betrieb von Modell­flug­zeugen über dem Steinhuder Meer sowie zwei nahegelegenen Natur­schutz­ge­bieten untersagt. Die Untersagung zielt auf den Schutz von Vögeln ab, die durch den motorisierte Modellflug gestört werden könnten.

Der Kläger hat im Juli 2024 gegen diese Entscheidung Klage erhoben. Zwischen den Beteiligten bestand Streit darüber, ob eine Beschränkung des Luftverkehrs durch natur­schutz­rechtliche Regelungen des Landesrechts zulässig sei. Insbesondere ging es hierbei um die Frage, ob zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt differenziert werden könne.

Natur­schutz­rechtliche Untersagung unbemannter Luftfahrt mit Bundesrecht vereinbar

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Entgegen der Auffassung des Klägers sei das Verbot der unbemannten Luftfahrt in den Natur­schutz­ge­biets­ver­ord­nungen und der Landschafts­schutz­ge­biets­ver­ordnung des Landes Niedersachsen auch mit Blick auf die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz des Bundes für den Luftverkehr nicht zu beanstanden. Die Luftver­kehrs­ver­ordnung enthalte eine ausdrückliche Öffnungsklausel, derzufolge unter anderem das Natur­schutzrecht der Länder unberührt bleibe. Die Kammer sah auch keinen Widerspruch zu der von dem Kläger angeführten Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts (Urteil vom 26.01.2023 - 7 CN 1/22 -). Dieses habe zwar Entschieden, dass Flugbe­schrän­kungen für Luftfahrzeuge im Wege einer Natur­schutz­ge­biets­ver­ordnung nicht angeordnet werden könnten. Diese Entscheidung habe jedoch ausdrücklich nur den Fall des Verkehrs mit bemannten Fluggeräten - konkret Heißluft­ba­l­lon­fahrten - zum Gegenstand.

Rechtmäßigkeit der Zwangs­geld­fest­setzung bestätigt

Auch ein weiteres Verfahren des Klägers blieb ohne Erfolg. In diesem hat er sich gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes i.H.v. 5.000,- Euro gewandt, welches die Region ihm gegenüber zur Durchsetzung der Verbots­ver­fügung verhängt hatte. Das Gericht hielt diese Zwangs­geld­fest­setzung für rechtmäßig. Der Kläger hatte zuvor gegen das Verbot verstoßen und ein wasser­lan­dungs­fähiges Modellflugzeug geflogen.

Gegen die Urteile kann vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entschei­dungs­gründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/mw)

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