03.12.2024
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Verwaltungsgericht Halle Urteil15.11.2012

Anwohner müssen benachbarte Altrei­fen­py­ro­ly­se­anlage duldenUnzumutbare Immissionen – insbesondere durch Luftver­un­rei­ni­gungen – für Nachbarn nicht zu befürchten

Das Verwal­tungs­gericht Halle hat drei Klagen von Nachbarn gegen eine immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung des Landes­ver­wal­tung­samtes Sachsen-Anhalt für eine in Halle-Trotha geplante Altrei­fen­py­ro­ly­se­anlage abgewiesen. Die Genehmigung verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen Nachbarrechte.

In der streit­ge­gen­ständ­lichen Altrei­fen­py­ro­ly­se­anlage soll Altrei­fen­granulat durch Pyrolyse (Verbrennung unter Sauer­stof­faus­schluss) behandelt und hierdurch der wertvolle Rohstoff "Carbon Black" gewonnen werden. Die in Halle geplante Anlage ist die erste ihrer Art in Deutschland.

Durch Betrieb der Anlage werden keine schädliche Umwelt­ein­wir­kungen hervorgerufen

Das Verwal­tungs­gericht Halle stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Genehmigung nicht gegen Nachbarrechte verstößt. Es ist sichergestellt, dass durch den Betrieb der Anlage schädliche Umwelt­ein­wir­kungen nicht hervorgerufen werden können. In der Genehmigung ist festgelegt, dass die Emissi­ons­grenzwerte der 17. BImSchV nicht überschritten werden dürfen. Damit ist zugleich gewährleistet, dass die Nachbarn keine unzumutbaren Immissionen, insbesondere durch Luftver­un­rei­ni­gungen, befürchten müssen.

Einhaltung vorge­schriebener Emissi­ons­grenzwerte wird durch regelmäßige Emissi­ons­mes­sungen kontrolliert

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die festgelegten Emissi­ons­grenzwerte durch das vom Anlagen­be­treiber vorgesehene dreistufige Abgas­rei­ni­gungs­system (Kondensation, Nachverbrennung und Flugstrom­ver­fahren mit anschließendem Gewebefilter) tatsächlich eingehalten werden können. Das hier vorgesehene Abgas­rei­ni­gungs­system wird seit vielen Jahren im Bereich der Müllverbrennung eingesetzt und hat sich dort bewährt. Die Einhaltung der vorge­schriebenen Emissi­ons­grenzwerte wird zudem durch regelmäßige Emissi­ons­mes­sungen unmittelbar an der Anlage kontrolliert.

Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online

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